Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Betriebliches Mobilitätsmanagement

03.12.2015

Antrag zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Betriebliches Mobilitätsmanagement

Beschlussantrag :
Die Verwaltung wird gebeten bis Mitte des Jahres 2016 in einer Vorlage darzustellen, welche klimarelevanten Auswirkungen von dem durch den LWL induzierten Verkehr verursacht werden. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme mit einer Referenz auf das Basisjahr 1990 [...]  Weiterlesen

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Zielsetzung der CO2 Reduzierung beim LWL soll erhöht werden

Betreff:

Antrag Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zum Energiepolitischen Konzept des LWL: Vorlage 13/1585

 

 

Beschlussantrag :

Der Ausschuss möge folgende Änderungen zum Energiepolitischen Konzept (Vorlage 13/1585) beschließen:

·       In Ziffer 1 wird der 2. Halbsatz gestrichen; der Satz lautet jetzt folgendermaßen: „Der Landschaftsausschuss beschließt die Fortschreibung des „Energiepolitischen Konzepts des LWL“.

·         Es wird eine neue Ziffer 2 eingefügt mit folgendem Wortlaut: „Die in der Anlage 2 des Konzeptes aufgeführten Maßnahmen werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

1.    Anhebung der Zielsetzung für die weitere CO2-Reduzierung auf der Basis des Jahres 1990 bis zum Jahr 2020 von 45 % auf 55%.

2.    Steigerung Anteil der LWL-Eigenstromerzeugung aus BHKW-Anlagen bis zum Jahr 2020 von 30 % auf 35 % oder höher.

3.    Senkung der Primärenergiefaktoren der LWL-Nahwärmenetze um mindestens 10 % von 1,3 auf 1,17 oder niedriger.

4.    Anwendung der neuen LWL-Leitlinien zum energieeffizienten, nachhaltigen und wirtschaftlichen Planen, Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen des LWL (Anlage 1).

5.    Evaluation der im Passivhausstandard errichteten LWL-Tageskliniken Unna, Bottrop und Warendorf.

6.    Bei Neubauten und grundsätzlichen Sanierungen des LWL wird das Bewertungssystem des nachhaltigen Bauens angewendet. Es wird mindestens der Standard „Silber“ des DGNB-Zertifikats (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) erreicht.

7.    Jährlich durchgeführter Energieverbrauchs-Benchmark im Bereich der Gebäude der Hauptverwaltung, Kliniken, Kultur und Schulen, die an das EDM angeschlossen sind.

8.    Aufstellung einer Prioritätenliste zur Sanierung der Gebäude.

9.    Bei den anstehenden Sanierungsmaßnahmen der LWL-Förderschule in Bad Oeynhausen, Bielefeld, Dortmund und Paderborn wird eine Bilanzierung der energetischen Sanierungsmaßnahme durchgeführt.

10.  Verstärkter Einsatz der LED-Technik.

11.  Pro Jahr werden 7 Energiegutachten erstellt.

12.  Verpflichtende Schulung für das haustechnische Personal“

13.  Für die an das LWL-EDM angeschlossenen Gebäude, bei denen die Bruttogeschossfläche größer 250m² ist, wird einmalig und dann nach jeder energetischen Sanierung ein verbrauchsabhängiger Energieausweis erstellt.

14.  Prüfung der Möglichkeiten von Intracting- und Contractingmaßnahmen.

·         Ziffer 2 wird zu Ziffer 3 mit folgender Änderung im letzten Satz:

„Durch die Umsetzung der im Klima- und Energiekonzept des LWL angelegten Maßnahmen sollen die CO2-Emissionen des Ausgangsjahres 1990 jährlich um 1 %, insgesamt aber mindestens um 55% bis zum Jahr 2020 reduziert werden.“

·         Die Ziffern 3 und 4 werden zu Ziffer 4 und 5 und bleiben inhaltlich unverändert.

 

Begründung:

Das Klimaschutzziel des LWL wird statt auf 50% auf 55% erhöht.

Im Energiebericht 2010-2012, Seite 54ff werden die Emissionswerte aller LWL-Einrichtungen seit 1978 in Beziehung gebracht. Richtigerweise sind die Werte des Basisjahr 1990 die Referenzgrößen für alle vergleiche bzw. Berechnungen. [...]  Weiterlesen

Mehr Klimaschutz beim LWL



12. Dez. 2014

GRÜNE fordern mehr Anstregung beim Klimaschutz

Das Klima rechnet nicht!

„Der LWL schmückt sich mit falschen Federn“, so Dominik Kegel, Fraktionsgeschäftsführer der GRÜNEN. „Statt angeblichen 43% betrug die C02-Reduktion nur 31% im Jahr 2012 im Vergleich zu 1990. Der LWL bereinigt Zahlen und streut somit der Politik und der [...]  Weiterlesen

Antrag zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung Antrag Bündnis 90/Die Grünen zum Energiepolitischen Konzept des LWL: Vorlage 13/1585

Der Ausschuss möge folgende Änderungen zum Energiepolitischen Konzept (Vorlage 13/1585)
beschließen:

In Ziffer 1 wird der 2. Halbsatz gestrichen; der Satz lautet jetzt folgendermaßen: „Der Landschaftsausschuss beschließt die Fortschreibung des „Energiepolitischen Konzepts des LWL“.
Es wird eine [...]  Weiterlesen

Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

GRÜNE stellen Anfrage zum Thema Wohnungslosigkeit von ZuwanderInnen

Anfrage von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im LWL:

Zuwanderung aus Südost-Europa und „Wohnungslosigkeit“

 Sachverhalt und Fragen :

Wie alle Bundesländer ist auch NRW Ziel vieler ZuwanderInnen aus den neuen EU-Ländern, auch aus Rumänien und Bulgarien. Die Zuwanderung von weniger qualifizierten Menschen (Armutszuwanderungen) konzentriert sich dabei in hohem Masse auf bestimmte Städte wie z.B. Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen und Hamm. Dies bringt für die Kommunen viele Probleme mit sich – u.a. auch die Beschaffung von Wohnraum.

Im Bereich der §67 SGB XII „Hilfen für Wohnungslose“, die durch den LWL teilfinanziert werden, stehen die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe vor dem Problem, dass sie als Nothilfe-Einrichtungen gerade von dieser Gruppe stark nachgefragt werden, obwohl sie formal nicht in den Berechtigtenkreis des SGB XII gehören. Das EUGH Urteil vom 11.11.2014 bestätigt dies. Für die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe stellt sich das Problem, dass sie mit der ausgeprägten Not der Menschen konfrontiert sind, diese formal aber nicht wohnungslos sind. Die Ausgrenzung aus den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe setzt die Institutionen aber dem Vorwurf des institutionellen Rassismus aus: so die Dortmunder Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose.

Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie ist die Rechtslage hinsichtlich des Zugangs von EU ZuwandererInnen ohne Sozialleistungszugang in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe?
  2. Welche Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe werden durch den LWL mit welchem Anteil finanziert?
  3. Welche Einrichtungen sind mit Hilfeanfragen von EU ZuwanderInnen ohne Sozialleistungsberechtigung betroffen?
  4. Wie wird die Problemlage in diesen Einrichtungen eingeschätzt und welche Hilfebedarfe werden von den Trägern beschrieben?
  5. Welche Gespräche laufen mit den betroffenen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe zur Lösung der Probleme, vor allem hinsichtlich der Ermöglichung von Duschen und Vermittlung in Wohnraum?
  6. Gibt es Anweisungen / Anregungen des LWL an die Träger der betroffenen Einrichtungen, mit diesen Problemen umzugehen?
  7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Einrichtungen in dieser besonderen Situation zu unterstützen?

Begründung:

Zum Hintergrund: Am Beispiel der Stadt Dortmund wird das Problem sehr deutlich. Dort lebten im Jahr 2006 insgesamt 573 Menschen aus Bulgarien und Rumänien; aktuell sind es bereits etwa [...]  Weiterlesen