Novellierung Landespflegegesetzes



18. Jul. 2003

2003-07-18 Protokoll Novellierung des Landespflegegesetzes

Protokoll  der Sitzung des Treffens grüner Sozialausschussmitglieder vom 18.7.03

Novellierung des Landespflegegesetzes

   1. Barbara Steffens, MdL

      berichtet von der Novellierung des Landespflegegesetzes, das am 4.7.03 im Landtag verabschiedet [...]  Weiterlesen

Resolution Bundesteilhabegeld



10. Mär. 2005

2005-03-10 Rede zur Resolution „Bundesteilhabegeld“ in der Landschaftsversammlung

Gertrud Meyer zum Alten Borgloh

Rede zur Resolution „Bundesteilhabegeld“ in der Landschaftsversammlung 10.03.2005

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Eingliederungshilfe im alten BSHG ging bei Verabschiedung des Gesetzes 1962 davon aus, dass es sich bei einer Behinderung [...]  Weiterlesen

Ambulant Betreutes Wohnen



13. Nov. 2008

2008-11-13 Ambulant Betreutes Wohnen: Mehr Mitbestimmung – Mehr Freiheit – Mehr Lebensqualität

Rede von Gertrud Meyer zum Alten Borgloh

zum TOP 10 der Landschaftsversammlung

am 13. November 2008

„Ambulant Betreutes Wohnen: Mehr Mitbestimmung – Mehr Freiheit – Mehr Lebensqualität“

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

meine Damen und Herren!

„Für [...]  Weiterlesen

Weiterentwicklung des ambulanten Wohnens



05.02.2009

Anfrage: Weiterentwicklung des Ambulant unterstützen Wohnens (AUW) / Beratungsstellen

Aus dem Abschlussbericht des ZPE für die weitere Aufgabenerledigung durch die Landschaftsverbände ergeben sich etliche Notwendigkeiten für die Weiterentwicklung des ambulant unterstützten Wohnens (AUW).

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Eine Weiterentwicklung des Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit einer geistigen Behinderung ist notwendig. Dies erfordert eine weit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Motivation des gesamten Umfelds der betroffenen Personen, die ins AUW gehen (wollen). Wie will der LWL ohne die Einrichtung unabhängiger Beratungsstellen diese Aufgabenfelder besetzen?
  • Wie kann der LWL eine evtl. Tendenz der bei den Trägern angesiedelten Beratungsstellen verhindern, konservativ zu beraten, um den Bestand und / oder die Wirtschaftlichkeit ihrer Einrichtungen zu erhalten / nicht zu gefährden?
  • Wie soll beim LWL künftig die von der ZPE als erforderlich erachtete langfristig angelegte (Familien)Beratung / -Begleitung für die erwachsenen Menschen mit Behinderung, die (noch) in ihrer Herkunftsfamilie leben, bewerkstelligt werden?
  • Viele Menschen bekommen Geld von verschiedenen Kostenträgern. Wie und wo sollte nach Auffassung des LWL die dazu erforderliche trägerübergreifende Beratung geleistet werden? Die Servicestellen haben sich bisher als ungenügend herausgestellt.
  • Die Schnittstellenproblematik zu den komplementären Diensten ist (gerade auch im ländlichen Raum) ein wichtiges Thema. Erforderlich ist ein Netzwerk von Angeboten (wie etwa Freizeitangebote, Nachtbereitschaft, Krisenintervention u.a.), das eine zentrale Anlaufstelle / Bündelungsfunktion braucht.
    Die Beratungsstellen im Rheinland haben wichtige Funktionen im Rahmen der Planung und Koordinierung unterschiedlicher Dienste und der Beseitigung der Schnittstellenproblematik vor Ort. Wer kann nach Auffassung der Verwaltung diese wichtige Funktion in Westfalen-Lippe übernehmen?
  • Gerade eine sinnvolle Freizeitgestaltung für die Betroffenen ist notwendig, um der Vereinsamung in den eigenen vier Wänden vorzubeugen. Eine niedrigschwellige Anlaufstelle, die Kontaktstelle ist und Ideen / Impulse für eine sinnvolle Freizeitgestaltung bietet, ist nötig. Wie will der LWL dies sicherstellen, ohne Kontaktstellen einzurichten?
  • Das ZPE formuliert, dass eine individuelle Bedarfsgerechtigkeit nur erreicht werden kann mithilfe von Beratungsangeboten, die auf den Einzelfall bezogen sind und alle mit der Lebenssituation zusammenhängenden Probleme umfassen. Sie empfiehlt u.a. eine trägerunabhängige Hilfeplanung und eine Bedarfsermittlung nach einheitlichen Verfahren. Dabei muss eine Hilfeplanung immer auch eine Teilhabeplanung sein. Wie will der LWL diese Leistungen erbringen?

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