Zuständigkeits-Hick-Hack darf denkmalgeschützen Festsaal nicht gefährden
GRÜNE im LWL fordern Gebäudesanierung auf Klinikgelände:
„Zuständigkeits-Hick-Hack darf denkmalgeschützen Festsaal nicht gefährden.“
Dass für die derzeit leerstehenden Gebäude auf dem Gelände der Westfälischen Klinik Gütersloh eine Folgenutzung gesucht wird, ist hinlänglich bekannt. Dass allerdings das Gebäude 17, der „Festsaal“ der Klinik dringend sanierungsbedürftig ist, ist offenbar noch nicht überall durchgedrungen.
Diesen Eindruck hat zumindest die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gewonnen, als sie an zuständiger Stelle nach dem Gebäudezustand fragte: „Das Dach ist undicht, Feuchtigkeit kann ins
Mauerwerk dringen, die Gebäudesubstanz leidet“, so fasst Birgit Niemann-Hollatz aus Gütersloh die Fakten zusammen. Sie sitzt für die GRÜNEN im Umwelt- und Bauausschuss des Landschaftsverbandes, der zugleich Werksausschuss für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb ist.
„Die Frage der Zuständigkeit wird derzeit offenbar zwischen Klink, Bau- und Liegenschaftsbetrieb und der Vermögensverwaltungsgesellschaft des Landschaftsverbandes hin- und hergeschoben und damit die Untätigkeit legitimiert. Wenn bis Winteranfang nicht zumindest eine vorläufige Reparatur des Daches erfolgt, bedeutet dies schlicht und einfach weiteren Wertverfall am Festsaalgebäude. Daran können auch die Stadt und der Kreis Gütersloh kein Interesse haben“, erklärt Niemann-Hollatz.
Zudem stehe der wunderschöne Jugendstilbau unter Denkmalschutz und dürfe schon deshalb nicht dem Verfall preisgegeben werden: „Das Zuständigkeits-Hick-Hack darf den denkmalgeschützten Festsaal nicht gefährden“, so Birgit Niemann-Hollatz abschließend. Schließlich sei der Landschaftsverband auch Träger des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege und müsse schon deshalb mit gutem Beispiel vorangehen.