Meldung und Beteiligungsverfahren
FFH-Gebiete, Tranche 2: Meldung und Beteiligungsverfahren in NRW
FFH-Gebiete, Tranche 2: Meldung und Beteiligungsverfahren in NRW:
Im Zusammenhang mit der FFH-Gebietsmeldung (Tranche 2) hat es in den vergangenen Wochen heftige Debatten über den Zeitplan und das Beteiligungsverfahren gegeben.
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (BUND, LNU, NABU) hat in einem Schreiben vom 03.08.2000 an das MURL und die Bezirksregierungen deutliche Kritik an der Methode der Gebietsauswahl und der Durchführung des Anhörungsverfahrens geübt. Die Ausweisung von FFH-tauglichen Flächen gehe nicht weit genug.
Auf der anderen Seite steht die Kritik von CDU, Landwirtschaftsverbänden und einzelnen Kommunen, denen die Ausweisung der FFH-Gebiete und der damit verbundene Schutzstatus der Flächen zu weit geht. In diese Reihe gehört ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bernhard Stüer im Auftrag des Kreises Gütersloh, das sich mit den Rechten der Kommunen und Eigentümer bei der Meldung und Ausweisung von FFH-Gebieten auseinandersetzt.
Unserer Geschäftsstelle liegen
- die Informationen des Umweltministeriums,
- die Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände und
- das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Stüer
in schriftlicher Form vor. Sie können bei Interesse bestellt werden unter
- Tel. 0251/591245 oder
- e-mail: lwlgruen@muenster.de