Neue Chance für Denkmalschutz im Land

  • Scharrenbachs „NRW-Denkmal-Nicht-Schutz-Gesetz“ wurde trotz massiver Kritik verabschiedet
  • Änderung des Denkmalschutzgesetzes in neuer Wahlperiode revidieren!

 

Trotz Kritik und landesweiten Protesten aus der Fachwelt hat die schwarz-gelbe Landesregierung das umstrittene Denkmalschutzgesetz am 07. April im Eiltempo durch das letzte Landtagsplenum gepeitscht. Die Konsequenzen für Baudenkmäler, Eigentümer*innen, Kommunen und für das Fachpersonal bei den Landschaftsverbänden sind verheerend.

Im Mittelpunkt steht nicht der Schutz der Denkmäler durch eine fachliche Betreuung auf hohem Niveau, denn die Denkmalfachämter werden in ihren Kompetenzen stark eingeschränkt. Musste man bislang in Denkmalangelegenheiten das Benehmen mit den Fachämtern herstellen, sollen die Fachleute künftig nur noch angehört werden.

Der Gesetzentwurf präsentiert darüber hinaus ein völliges Durcheinander von Zuständigkeiten bei den einzelnen Kommunen und ihren Unteren Denkmalschutzbehörden, deren Klärung den Denkmalschutz Jahre kosten wird. Die vorgesehene Regelung, die denkmalrechtlichen Verfahren je nach Ausstattung der UDB unterschiedlich zu gestalten, ist gelinde gesagt, praxisfern. Die UDB sollen künftig vom Ministerium- nach welchen Kriterien auch immer-daraufhin geprüft werden, ob sie „aufgabenadäquat“ ausgestattet sind. Statt die Unteren Denkmalschutzbehörden aber personell und fachlich zu stärken, werden insbesondere die kleinen und mittleren Kommunen ins Chaos geschickt. Die Frage der Konnexität bleibt offen und Rechtsstreitigkeiten mit Eigentümer*innen sind vorprogrammiert.

Ohne sachlichen Grund soll die wissenschaftliche, kunsthistorische und architektonische Kompetenz der Mitarbeitenden im Bereich Denkmalpflege bei den Landschaftsverbänden weitgehend ignoriert werden. So können Gemeinden künftig ihre eigenen Denkmalfachämter werden, also gleichzeitig prüfen und genehmigen. Das widerspricht nicht nur dem Vier-Augen-Prinzip, sondern geht auch mit dem Aufbau neuer Verwaltung einher, während die fachliche Expertise der Denkmalfachämter ungenutzt bleibt.

Nicht nachvollziehbar im Gesetz ist schließlich die Sonderrolle, die Kirchen und Religionsgemeinschaften als eine der großen Kulturträger zugedacht werden. Denn diese erhalten deutlich mehr Rechte als andere Denkmaleigentümer*innen.

Wir GRÜNE im LWL haben zusammen mit unserer Schwesterfraktion im LVR, mit der Grünen Landtagsfraktion und in engem Austausch mit dem Denkmalschutzbündnis NRW die bundesweite Kritik an dieser durch und durch „vermurksten“ Gesetzesnovelle aufgegriffen, unterstützt und öffentlich kommuniziert.

„Der Schutz und die Pflege des kulturellen Erbes in der Bundesrepublik Deutschland ist ein länderübergreifender gesellschaftlicher Auftrag, der in Nordrhein-Westfalen Verfassungsrang hat. Mit der (jetzt verabschiedeten) Novelle des Denkmalschutzgesetzes der schwarz-gelben Landesregierung droht dieser Schutz zu bröckeln und macht insbesondere die Baudenkmäler zum Spielball politischer und wirtschaftlicher Interessen. Wir Grüne wollen deshalb die Stellung der bei den Landschaftsverbänden angesiedelten Denkmalfachämter für Baudenkmalpflege mit ihrer fachlichen Expertise erhalten und die bewährte Zusammenarbeit zwischen den unteren Denkmalbehörden und den Fachämtern belassen. Gleichzeitig gilt es in intelligenter Weise, ökologisches und klimagerechtes Bauen mit dem Denkmalschutz zu vereinbaren.“ So heißt es im GRÜNEN Programm zur Landtagswahl.

Die Grüne Landtagsfraktion hat in einem Änderungsantrag zum Gesetz der Landesregierung alle angeführten kritischen Punkte aufgegriffen und sich insbesondere für die Weisungsunabhängigkeit der Denkmalfachämter stark gemacht. Wir finden, das ist eine hervorragende Grundlage für mögliche Koalitionsverhandlungen nach dem 15. Mai, sollten wir dann an einer Regierung beteiligt sein. Darüber hinaus wollen wir uns dafür einsetzen, dass der Denkmalschutz fachlich wieder im Kulturbereich angesiedelt wird, statt wie bisher im Ministerium für Kommunales und Bauen auf Landesebene. Nur so können wir verhindern, dass wirtschaftliche und politische Interessen dazu führen, dass immer mehr Baudenkmäler in unseren Kommunen unter den Bagger geraten und aus dem Stadtbild verschwinden.

Die Wissenschaftliche Kommission der Stiftung Denkmalschutz, der renommierte Fachleute aus dem gesamten Bundesgebiet angehören, fordert für die Zukunft ein Denkmalschutzgesetz, das das Denkmal in den Mittelpunkt stellt, und nicht zuallererst sachfremde Belange. „Die Vielzahl der engagierten privaten Denkmaleigentümer, die haupt- und ehrenamtlichen Denkmalpfleger haben Besseres verdient“, so die Wissenschaftliche Kommission der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und fordert eine umgehende Überarbeitung des Gesetzes nach der Landtagswahl.

Düsseldorfer Erklärung zur Zukunft des Denkmalschutzes in NRW

GRÜNER Änderungsantrag zum Denkmalschutzgesetz im Landtag NRW

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