Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist wie seine Schwesterorganisation im Rheinland ein regionaler Kommunalverband. Die Landschaftsverbandsordnung ist seine rechtliche Grundlage. Auf Grundlage dieser Ordnung übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für die Städte und Kreise in den Regionen Westfalen und Lippe Aufgaben, wenn es zu teuer oder fachlich zu schwierig wäre, dass diese von den Kommunen und Kreisen alleine erledigt werden.
Dies geschieht im Bereich der Eingliederungshilfe, wo es verschiedene Maßnahmen für Menschen mit Behinderung gibt. Dazu gehören Hilfen zum Wohnen, Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungen. Ebenso dazu gehören Förderschulen für körper- oder sinnesgeschädigte Kinder.
Der LWL betreibt auch Museen von überregionaler Bedeutung wie zum Beispiel die Westfälischen Industriemuseen, das Landesmuseum für Kunst und Kultur in Münster.
Der LWL ist Träger psychiatrischer Krankenhäuser in der Region und Sitz des Landesjugendamtes.
Über alle Aufgaben informiert der LWL auf seiner Homepage www.lwl.org.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist eine regionale Organisation. Er arbeitet wie eine ähnliche Organisation im Rheinland. Ein Gesetz regelt seine Arbeit. Der Verband hilft den Städten und Kreisen in Westfalen und Lippe. Er übernimmt Aufgaben, die zu teuer oder zu schwierig sind. Die Städte und Kreise könnten diese Aufgaben allein nicht erfüllen.
Hilfe für Menschen mit Behinderung
Der Verband hilft Menschen mit Behinderung. Er bietet verschiedene Leistungen an.
- Hilfen zum Wohnen
- Werkstätten (= Arbeitsplätze) für behinderte Menschen
- Schulen für Kinder mit körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen (= Probleme beim Sehen oder Hören)
- Weitere Leistungen und Hilfen
Museen und Krankenhäuser
Der Verband betreibt bekannte Museen. Dazu gehören die Westfälischen Industriemuseen und das Landesmuseum für Kunst und Kultur in Münster.
Der Verband führt psychiatrische Krankenhäuser (= Krankenhäuser für psychische Erkrankungen). Er ist auch Sitz des Landesjugendamtes (= Behörde für Kinder und Jugendliche).
Mehr Informationen finden Sie auf: www.lwl.org
Es gibt ein Parlament, das die Verwaltung und ihre Aufgaben kontrolliert und unterstützt.
Dieses Parlament ist die Landschaftsversammlung, die auch einige Ausschüsse hat, die fachlich arbeiten. Die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden gewählt. Im Unterschied zum Landtag oder Rat werden die Mitglieder nicht direkt, sondern durch die Räte und Kreistage gewählt.
Die Zusammensetzung der Landschaftsversammlung richtet sich nach dem Ergebnis der Kommunalwahl im betreffenden Landesteil von NRW. Wir GRÜNEN haben in der Landschaftsversammlung zur Zeit 21 Mitglieder. Sie werden in den Ausschüssen unterstützt von Sachkundigen Bürger:innen. Die Sachkundigen Bürger:innen werden von der Fraktion berufen.
Die Landschaftsversammlung
Es gibt ein Parlament. Dieses Parlament kontrolliert die Verwaltung (die Behörden). Es unterstützt sie auch bei ihrer Arbeit.
Dieses Parlament heißt Landschaftsversammlung. Die Landschaftsversammlung hat auch Ausschüsse (kleinere Arbeitsgruppen). Diese Ausschüsse arbeiten zu bestimmten Themen.
Die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden gewählt. Aber nicht direkt von den Bürgern. Die Räte und Kreistage wählen die Mitglieder.
Die Zusammensetzung der Landschaftsversammlung hängt von der Kommunalwahl ab. Die Wahl findet in einem Landesteil von NRW statt.
Die GRÜNEN haben jetzt 21 Mitglieder in der Landschaftsversammlung. In den Ausschüssen helfen sachkundige Bürger und Bürgerinnen mit. Die Fraktion (eine Gruppe von Politikern) wählt diese sachkundigen Bürger und Bürgerinnen.