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Unsere politischen Ziele

Wir GRÜNE forcieren Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention:

  • Ausbau von selbstbestimmten Wohnenmit Orientierung ins Quartier für alle Menschen, unabhängig vom Hilfebedarf
  • Konsequente Digitalisierungfür Teilhabe am Arbeitsleben und Freizeitangeboten
  • Weiterentwicklung inklusiver Beschulungfür Kinder/Jugendliche in LWL Förderschulen
  • Umsetzung barrierefreier/-armer Zugängezu allen Einrichtungen / Angeboten des LWL

Wir treiben die bilanzielle CO2- Neutralität 2030, auf Grundlage des Integrierten Klimaschutzkonzeptes voran:

  • Ökologisches Bauen, Sanieren und Bewirtschaften des Gebäudebestandes
  • Nachhaltige Mobilitäts- und Anlagekonzepte

Weitere Ziele

  • Wir arbeiten an flächendeckenden Strukturen einer sozialraumorientierten Psychiatrie, auch für Kinder und Jugendliche
  • Wir fordern einen Maßregelvollzug mit hohen fachlichen Standards, "Therapie schafft Sicherheit"
  • Wir stärken trotz knapper Mittel die kulturellen Einrichtungen und Leistungen des LWL
  • Wir setzen uns für gezielte Frauenförderung, Diversity Management und die Implementierung von Gender Budgeting ein.

Auf einen Blick

Das Kommunalwahlergebnis NRW bestimmt auch die Zusammensetzung der Landschaftsversammlung. Über zwei Wege kann ein Mandat errungen werden: Entweder greifen Direktmandate für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus den Räten der kreisfreien Städte, den Kreistagen oder kreisangehörigen Gemeinden oder es erfolgt eine Benennung bzw. Wahl über die Landesreserveliste der Partei. Die Reserveliste wird von den Landesdelegierten aus Westfalen-Lippe gewählt.

  • Mitglieder des Rates einer kreisfreien Stadt oder eines Kreistages

  • Beamt:innen und sonstige Beschäftigte einer kreisfreien Stadt, eines Kreises oder einer kreisangehörigen Gemeinde

  • Kandidat:innen, die auf der Reserveliste für den Rat einer kreisfreien Stadt oder eines Kreistages stehen und von der Partei auf die Reserveliste zur Landschaftsversammlung gewählt werden

  • Bewerbende für die Landschaftsversammlung müssen ihren Hauptwohnsitz in Westfalen-Lippe haben und dürfen nicht beim Landschaftsverband beschäftigt sein.

Die kommunale Selbstverwaltung wird ausgeübt durch die Landschaftsversammlung und den Landschaftsausschuss. Zudem werden in verschiedenen Fachausschüssen die Aufgaben des Verbandes politisch begleitet.

Die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden von den Räten der kreisfreien Städte und von den Kreistagen innerhalb von zehn Wochen nach Beginn ihrer Wahlzeit direkt gewählt oder ziehen über die Landesreservelisten ein.

Die Fraktion kann sachkundige Bürger:innen zur Besetzung der Fachausschüsse nominieren. Auch sie müssen ihren Hauptwohnsitz in Westfalen-Lippe haben und dürfen nicht Beschäftigte des Verbandes sein. Interessierte sollen sich möglichst auch auf einen Platz auf der Reserveliste bewerben.

Für die Mandatsausübung werden Sitzungsgelder und Verdienstausfall gezahlt, Fahrtkosten erstattet und Dienstbefreiung gewährt.

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