NRW-Denkmalschutznovelle verletzt Staatsziel

Scharfe Kritik haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im LWL gemeinsam mit der Fraktion im Schwesterverband LVR und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im NRW-Landtag an der geplanten Denkmalschutznovelle geübt. Denn die Novelle der schwarz-gelben Regierung wird den Denkmalschutz deutlich schwächen, auch wenn Ministerin Scharrenbach den Landschaftsverbänden weiterhin Mitwirkungsrechte einräumen will. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen des denkmalrechtlichen Verfahrens wie die Zuweisung von weiteren Aufgaben an derzeit bereits überlastete kleine kreisangehörige Gemeinden stellen einen großen Rückschritt dar. Das attestiert u. a. ein Rechtsgutachten, das die GRÜNEN Fraktionen in Auftrag gegeben haben. Demnach verletzen die Gesetzesänderungen den Denkmalschutz als festgeschriebenes Staatsziel.

 

Hier geht´s zum Gutachten:

Rechtsgutachten_DSchG-2-a

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