Gemeinsamer Antrag CDU/GRÜNE:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung des LWL wird gebeten zu prüfen, ob bei der Schülerbeförderung Verbesserungspotentiale bei der Steuerung von Beförderungsleistungen möglich sind. Diese Prüfung sollte unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Schülerfahrkostenverordnung, Deutschlandticket etc.) erfolgen.
Begründung
Die Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2024 – 2027 enthält unter Maßnahme 41 das Projekt „Fahrtkosten WfbM“. Bei jährlichen Aufwendungen für die Spezialverkehre in Höhe von 80 Mio. Euro sieht die Verwaltung ein Einsparpotential von ca. 1.875.000 Euro.
Im Haushaltsplanentwurf 2024 sind Aufwendungen für die Schülerbeförderung in Höhe von 39 Mio. Euro vorgesehen. Pro Schülerin bzw. Schüler in LWL-Schulen wird ein durchschnittlicher Betrag in Höhe von jährlich 6.000 – 7.000 Euro für Fahrtkosten aufgewendet. Analog dem Projekt „Fahrtkosten WfbM“ sollte geprüft werden, in welchen Fällen die Mobilität von Schülerinnen und Schülern durch Inanspruchnahme von Angeboten des ÖPNVs gefördert und verbessert werden kann und dadurch Einsparungen erzielt werden können.
Antrag von CDU und GRÜNE
Die Verwaltung des LWL soll prüfen.
Kann man die Schülerbeförderung besser machen?
Die Prüfung soll diese Regeln beachten:
- Schülerfahrkostenverordnung (Regeln für Fahrtkosten)
- Deutschlandticket (Ticket für alle Züge und Busse)
Begründung
Die Verwaltung hat eine Liste mit Sparmaßnahmen.
Projekt 41 heißt „Fahrtkosten WfbM".
Für Spezialverkehre gibt man 80 Millionen Euro pro Jahr aus.
Man könnte etwa 1.875.000 Euro einsparen.
Im Budget für 2024 sind 39 Millionen Euro für Schülerbeförderung geplant.
Jeder Schüler kostet etwa 6.000 bis 7.000 Euro pro Jahr.
Man soll prüfen: Können Schüler öfter Bus und Bahn nutzen?
Das würde Kosten sparen.
Und Schüler wären mobiler (können besser fahren).