Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Klimaneutralität im LWL bis 2030
Beschlussantrag:
- Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 wird als übergeordnetes Ziel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe festgeschrieben.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe begreift die Herstellung der Klimaneutralität als Querschnittsaufgabe und verpflichtet sich, dies bei allen künftigen Entscheidungen zu berücksichtigen, insbesondere bei der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes. - Um dem Ziel der Klimaneutralität gerecht zu werden, sollen bei allen Neubau-, Umbau- und umfassenden Sanierungsmaßnahmen LWL-eigener Liegenschaften grundsätzlich folgende Standards bereits bei der Planung Anwendung finden:
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- Installation von PV-Anlagen, auch auf Dachflächen mit zusätzlicher Dachbegrünung
- Verstärkter Einsatz des Baustoffs Holz
- Bedarfsgerechte Stellplätze mit Ladestationen für E-Mobilität sowie Fahrradabstellanlagen als
Teil eines umfassenden Mobilitätskonzeptes. - Wenn die Sanierung eines Gebäudes wegen Denkmalschutzvorgaben nicht ausreichend energetisch zu optimieren ist, sollen entsprechende „Ausgleichsmaßnahmen“, wie z.B. regenerative Energieerzeugung an anderer Stelle verwirklichtet werden. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Katasters für alle Liegenschaften und Gebäude des LWL und seiner Beteiligungen.
- Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Modellprojekte im cradle-to-cradle-Prinzip
zu erarbeiten und vorzulegen. - Für alle Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass alle z. Zt. bekannten Förderprogramme einbezogen
werden. - Ein Controlling-System zur laufenden Bilanzierung der Zielerreichung ist zu entwickeln. Ein Energiedatenmanagement berücksichtigt hierbei u.a. die Energieeinsparung und die Energieerzeugung. Bei der Erzeugung sind auch nicht eigene Dächer/Flächen ggf. in Zusammenarbeit mit unseren Kommunen in den Blick zu nehmen. Ein immer aktuelles CO2-Konto ist zu entwickeln.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den Prozess zur Aufstellung des IKSK wie
dargestellt einbezogen und können ihre Ideen zur CO2-Einsparung einfließen lassen.
Begründung:
Mit dem Pariser Klimaabkommen 2015 hat sich die Weltgemeinschaft zum Klimaschutz verpflichtet, und darauf, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei, möglichst auf 1,5 Grad Celsius, zu begrenzen. Zur Umsetzung bedarf es großer Anstrengungen auf allen Ebenen, gerade auch auf der kommunalen Ebene. Diese Umsetzungen müssen strategisch angelegt sein.
In einem ersten Schritt wurden bereits durch Beschluss des Landschaftsausschusses die Organisationseinheiten Umwelt und Mobilität zusammengeführt, um eine bestmögliche Verzahnung dieser Bereiche im Sinne des o.g. übergeordneten Ziels zu erreichen.
Mit dem Start zur Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (Vorlage 15/0115) werden in 8 Handlungsfeldern die Emissionen bilanziert und kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur kontinuierlichen Senkung der Treibhausgasemissionen entwickelt.
Um das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 zu erreichen, setzt der LWL darüber hinaus künftig eine Bauweise um, die auf Ökologie, Klimafreundlichkeit und möglichst geringen Energieverbrauch ausgerichtet ist. Energieverbrauch und -produktion sollen bei Gebäuden bilanziell ausgeglichen sein.
Die Berücksichtigung von PV-Dachflächenanlagen für die geplanten Bauvorhaben in Lengerich, Brilon, Lienen sowie den EMAS-Standard in Lengerich sind wichtige Schritte getan, denen weitere Schritte folgen müssen. Auch die bisherigen Planungen zum Ausbau der Elektromobilität zeigen in die richtige Richtung.
Im Rahmen des IKSK ist das Konzept zum betrieblichen Mobilitätsmanagement zu berücksichtigen. U.a. ist ein Stellplatzkonzept zu entwickeln, das unter Ausnutzung von Fördermitteln die Themen Fahrradabstellplatz auch für E-Bikes ggf. mit Auflademöglichkeiten, E-Ladesäulen für Dienst-KFZ auch unter Berücksichtigung der Bedarfe Dritter (Besucherinnen und Besuchern, externe Dienstleister und Dienstleisterinnen etc.) aufgreift.
Als Controlling zur Bilanzierung der Zielerreichung wäre ein jährlicher Bericht über den Stand der durchgeführten Maßnahmen und der damit verbundenen CO2-Einsparungen vorstellbar.
Gemeinsamer Antrag CDU und GRÜNE
CDU und GRÜNE stellen einen gemeinsamen Antrag. Das Thema ist Klimaneutralität (Klimaneutralität = die Umwelt nicht mehr schädigen) bis 2030.
Was soll beschlossen werden?
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe soll klimaneutral werden. Das Ziel ist für das Jahr 2030.
Das ist eine wichtige Aufgabe für alle Bereiche. Bei allen neuen Entscheidungen muss man das beachten.
Was konkret soll getan werden?
Bei Neubauten und Renovierungen soll der Verband diese Standards nutzen:
- Solaranlagen auf Dächern installieren
- Mehr Holz beim Bauen verwenden
- Ladestationen für Elektroautos bauen
- Plätze für Fahrräder schaffen
Wenn alte Gebäude nicht genug Energie sparen können, soll man anderswo Solaranlagen bauen. Das ist ein Ausgleich.
Die Verwaltung soll ein System entwickeln. Dieses System überprüft immer: Erreichen wir unsere Ziele? Es misst Energieverbrauch und Energieerzeugung.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen ihre Ideen einbringen. So entsteht ein guter Plan.
Warum ist das wichtig?
Die Welt hat sich 2015 verpflichtet: Wir schützen das Klima. Wir verhindern zu viel Wärme auf der Erde.
Der Landschaftsverband will beim Klimaschutz vorangehen. Das braucht Planung.
Der Verband hat bereits begonnen: Umwelt und Mobilität arbeiten zusammen. Ein Klimaschutz-Plan (IKSK) wird erstellt. In diesem Plan werden 8 Bereiche untersucht.
Der Verband baut neue Gebäude umweltfreundlich. Energie verbrauchen und erzeugen sollen sich ausgleichen.
Es gibt erste erfolgreiche Projekte. Sie zeigen: Das funktioniert.
Jedes Jahr soll ein Bericht kommen. Der Bericht zeigt: Wie viel CO2 (Abgas) sparen wir ein?