Gemeinsamer Antrag CDU/BÜNDNIS 90/GRÜNE:
Beschlussvorschlag
Am Grundsatz der Lastenverteilung wird festgehalten. Der Psychiatrieverbund wird zukünftig 30 % der denkmalbegründeten Betriebsmehrkosten tragen.
Begründung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe fühlt sich als Eigentümer der Liegenschaften im Psychiatrieverbund und gleichzeitig Obere Denkmalbehörde verantwortlich für die Sanierung und sinnvolle Nutzung der Gebäude im Psychiatrieverbund, die unter Denkmalschutz stehen.
Daher hält der LWL am Grundsatz der Lastenverteilung - wie 2018 beschlossen - fest.
Gleichzeitig erfordert die finanzielle Situation des Landschaftsverbandes in allen Bereichen Sparmaßnahmen. Daher werden ab dem Haushaltsjahr 2024 30% der denkmalbegründeten Betriebsmehrkosten vom Psychiatrieverbund übernommen werden.
Beschlussvorschlag
Die Kosten teilen sich auf wie bisher. Der Psychiatrieverbund zahlt ab sofort 30 % der Mehrkosten. Diese Mehrkosten entstehen durch den Denkmalschutz.
Begründung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe besitzt die Gebäude. Er ist auch die Denkmal-Behörde (= Amt für alte Gebäude). Deshalb muss er die Gebäude sanieren und nutzen.
Der LWL hält an der Aufteilung der Kosten fest. Das hat man 2018 so beschlossen.
Der Landschaftsverband hat wenig Geld. Deshalb muss er sparen. Ab 2024 zahlt der Psychiatrieverbund 30 % der Mehrkosten selbst. Die Mehrkosten entstehen durch den Denkmalschutz.