Gesundheit: Grundrechte psychisch erkrankter Menschen wahren
Hilfe, Betreuung, Schutzmaßnahmen und Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist in Deutschland Ländersache. Das Gesetz in NRW heißt PsychKG bzw. Psychisch-Kranken-Gesetz NRW. Auf Kritik stößt der aktuelle Entwurf für eine Novelle. Denn dieser schränkt die Grundrechte psychisch erkrankter Menschen erheblich ein. Der Entwurf markiert einen Paradigmenwechsel im Verständnis psychischer Erkrankungen und im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen: Weg von Selbstbestimmung, Teilhabe und personenzentrierten Hilfen, hin zu stärkerem ordnungsrechtlichem Zugriff.
GRÜNE in LWL und LVR haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die Anhörung im Landtag findet am 1. Oktober statt.
https://gruene-lwl.de/wp-content/uploads/2026/07/260519_Gemeinsame_Stellungnahme_LWL_LVR_zum_PsychKG.pdf
Gesundheit: Rechte von psychisch kranken Menschen schützen
In Deutschland kümmern sich die Bundesländer um psychisch kranke Menschen. Sie helfen ihnen. Sie passen auf sie auf. Sie bringen sie in Heime.
In Nordrhein-Westfalen gibt es ein Gesetz dafür. Es heißt PsychKG. Das ist kurz für: Psychisch-Kranken-Gesetz.
Es gibt Kritik an einem neuen Entwurf für dieses Gesetz. Der Entwurf nimmt psychisch kranken Menschen viele Rechte weg. Das ist ein großes Problem.
Der Entwurf ändert den Umgang mit psychisch kranken Menschen. Früher: Menschen durften selbst entscheiden. Sie konnten mitmachen. Jetzt: Der Staat greift mehr ein (das bedeutet: Der Staat bestimmt mehr).
Die GRÜNEN haben dazu eine Stellungnahme geschrieben. Das ist ihre Meinung dazu.
Am 1. Oktober spricht der Landtag darüber. Der Landtag ist ein Parlament (das ist eine Versammlung von Politikern).