Was der LWL für Städte und Kreise leistet

17.09.2026

Was der LWL für Städte und Kreise leistet

Finanzen
Grüne Fraktion im LWL

Gemeinsame Pressemitteilung von CDU, SPD, FDP-FW und GRÜNEN im LWL

 

Hoher Gegenwert für die Menschen vor Ort: Fraktionen wollen Leistungen sichern und Kosten begrenzen

Im Jahr 2025 erhielten die Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe für jeden Euro an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) rechnerisch deutlich mehr als einen Euro an Leistungen. Die Fraktionsspitzen von CDU, LWLSPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP/FW sehen darin einen klaren Mehrwert für die Menschen vor Ort. Zugleich fordern sie, die Leistungen wirtschaftlich zu organisieren und die finanzielle Belastung der Kommunen zu begrenzen.

Münster. Die aktuellen LWL-Leistungsberichte zeigen, welche Leistungen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 2025 in seinen Mitgliedskörperschaften finanziert hat. Die Mittel fließen unter anderem in die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Förderschulen, Kitas, Jugendhilfe, Arbeit und Kultur.

Ein besonders hohes Verhältnis weist der Kreis Coesfeld auf: Einer Landschaftsumlage von 76,7 Millionen Euro stehen 216,2 Millionen Euro an regional zugeordneten Leistungen gegenüber. Das entspricht 2,82 Euro an Leistungen je Umlage-Euro. In Bochum sind es im Vergleich immerhin rund 1,61 Euro: Die Stadt zahlte 162,2 Millionen Euro Landschaftsumlage, während der LWL vor Ort 262 Millionen Euro an Leistungen erbrachte.

Die Beträge fließen nicht unmittelbar an die kommunalen Haushalte zurück. Sie kommen vor allem Menschen, Einrichtungen und Trägern vor Ort zugute. Ein Teil wird zudem aus Bundes- und Landesmitteln finanziert.

„Im Kreis Borken stehen 137,5 Millionen Euro Landschaftsumlage insgesamt 350,5 Millionen Euro an LWL-Leistungen gegenüber – das sind 2,55 Euro für jeden Umlage-Euro“, erklärt Dr. Kai Zwicker, Vorsitzender der CDU-Fraktion und Landrat des Kreises Borken. „Dieses Verhältnis zeigt den Nutzen der kommunalen Solidargemeinschaft. Der LWL muss gemeinsame Aufgaben wirtschaftlicher organisieren als 27 Einzellösungen. Daran müssen wir jede Struktur messen: Sie muss die Leistungen verbessern und die Kosten begrenzen.“

Karsten Koch, Vorsitzender der LWLSPD-Fraktion, betont: „Teilhabe, Bildung und Unterstützung beim selbstbestimmten Wohnen sind keine abstrakten Haushaltsposten. Wir müssen diese Leistungen sichern und zugleich die Kosten begrenzen. Deshalb haben CDU und LWLSPD für 2027 und 2028 eine Entlastung unserer Mitgliedskörperschaften um insgesamt 100 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Gleichzeitig begrenzen wir den Stellenbedarf beim LWL, digitalisieren Verwaltungsabläufe und überprüfen bestehende Strukturen. Aber auch Bund und Land sind gefordert, mehr Verantwortung für die Finanzierung der steigenden Sozialausgaben zu übernehmen.“

„Teilhabe ist ein Menschenrecht und darf weder vom Wohnort noch von der Finanzkraft einer Kommune abhängen“, erklären die beiden Sprecherinnen der Grünen Fraktion, Karen Haltaufderheide-Uebelgünn und Corinna Stöxen. „Für uns zählt nicht nur, wie viel Geld vor Ort ankommt, sondern was es für die Menschen bewirkt. Investitionen in inklusive Bildung, barrierefreie Angebote und wohnortnahe Unterstützung stärken Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gute Sozialpolitik beugt Ausgrenzung vor und setzt öffentliche Mittel nachhaltig ein.“

„2,82 Euro an Leistungen für einen Umlage-Euro wären an der Börse im übertragenen Sinne eine bemerkenswerte Rendite“, sagt Arne Hermann Stopsack, Vorsitzender der FDP/FW-Fraktion. „Beim LWL besteht diese Rendite nicht aus Dividenden, sondern aus konkreten Leistungen für die Menschen. Die Leistungsberichte zeigen, dass die Umlage vor Ort einen hohen Gegenwert schafft. Mit digitalen Verfahren und klaren Zuständigkeiten können wir diesen Mehrwert weiter steigern.“

Die Fraktionsvorsitzenden und -sprecherinnen sind sich einig, dass der LWL einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge in Westfalen-Lippe leistet. Gleichzeitig müsse er wirtschaftlich arbeiten, die Wirkung seiner Leistungen transparent machen, um letztlich die Belastung der Kommunen zu begrenzen. Gleichzeitig geht ein deutlicher Appell an Land und Bund, die kommunale Familie insgesamt ihren Aufgaben entsprechend zu finanzieren.