Antrag

Stärkung der Arbeit des LWL-Inklusionsbeirates

Soziales
Grüne Fraktion im LWL gestellt

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt:

Wirksamkeit des Inklusionsbeirates innerhalb der Gremienarbeit des LWL stärken:

  1. Ein Initiativrecht des LWL-Inklusionsbeirates einzuführen, um eigene Anregungen in Fachausschüsse einzubringen und dadurch eigene Themen zu setzen.
  2. Wenn Anregungen über den Landschaftsausschuss in Fachausschüsse eingebracht werden, müssen die Fachausschüsse innerhalb eines halben Jahres darüber beraten und entscheiden.
  3. Beratende Sitze für Mitglieder des Inklusionsbeirates aus den Selbstvertretungs-Organisationen sind in den Fachausschüssen einzurichten.
  4. Alle Fachabteilungen werden sensibilisiert, dem Inklusionsbeirat frühzeitig Vorlagen im Hinblick auf eine Verbesserung der Inklusion zur Beratung vorzulegen.
  5. Der Inklusionsbeirat wird an der Erstellung des Fortschrittsberichtes zum LWL-Aktionsplan Inklusion stärker beteiligt. Diese Beteiligung erfolgt in einem Diskussionsprozess zwischen Verwaltung und Politik frühzeitig im Erstellungsverfahren und ist unabhängig von der abschließenden Stellungnahme  im Bericht.

Finanzierung der Arbeit des Inklusionsbeirates:

6. Der LWL-Inklusionsbeirat schlägt eine Finanz-Jahresplanung für ein Budget vor. Der Zweck der Mittel bezieht sich nur auf die Arbeit des Inklusionsbeirates.

7. Die Beiratsmitglieder werden über die Möglichkeit der Übernahme behinderungsbedingter Mehrkosten informiert. Das beinhaltet die Finanzierung z. B. notwendiger Assistenz- und Unterstützungsleistungen und ggfs. weiterer Kostenübernahmen auf Antrag. Neu hinzukommende Mitglieder werden gesondert informiert.

Begründung:

Zur Wirksamkeit des Inklusionsbeirates innerhalb der Gremienarbeit des LWL:

Der Inklusionsbeirat ist ein Querschnittsgremium und nicht ausschließlich ein sozialpolitisches Beratungsgremium.

Inklusion betrifft alle Teile der LWL-Verwaltung und ist keine Sonderaufgabe des Sozialdezernates.

Insofern zielen die Beschlusspunkte auf eine grundlegende Stärkung der Wirkungsmöglichkeiten des Inklusionsbeirates im parlamentarischen Prozess der Landschaftsversammlung.

Ein Initiativrecht für Anregungen macht die Erfahrungen und Sichtweisen der Mitglieder des LWL-Inklusionsbeirates für andere Gremien nutzbar und führt zu mehr Inklusion. Da eine verbindliche Einbindung der Mitglieder des Inklusionsbeirates in LWL-Gremien rechtlich nicht möglich ist, können beratende Sitze zur besseren Einbringung der Expertise der Mitglieder eingerichtet werden.

Ein Beispiel, wie ein stärkeres Initiativrecht für ein Gremium wie den Inklusionsbeirat des LWL eingerichtet werden kann, zeigt die Stadt Münster. Hier wird das Anregungsrecht über die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen bereits erfolgreich praktiziert.

Auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Fachabteilungen, dem LWL-Inklusionsbeirat Vorlagen zur Beratung vorzulegen, gibt es Verbesserungsbedarf: Momentan werden den Mitgliedern fast ausschließlich Vorlagen aus dem Sozialbereich vorgelegt. Die Möglichkeit, Querschnittsthemen wie z. B. aus dem Kulturbereich zu behandeln, wird kaum in Anspruch genommen. Die Expertise der Beiratsmitglieder für mehr Inklusion in allen Fachbereichen des LWL bleibt so ungenutzt.

Eine stärkere Beteiligung des Inklusionsbeirates bei der Erstellung des Fortschrittsberichtes zum LWL-Aktionsplan Inklusion folgt dem Ziel von mehr Inklusion im Sinn der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Zur Finanzierung der Arbeit des Inklusionsbeirates:

Zu einem starken Gremium gehört die finanzielle Absicherung der Mitarbeit der Gremienmitglieder. Ein jährlich beratenes und beschlossenes Budget gibt den Mitgliedern des LWL-Inklusionsbeirates mehr Spielraum und somit Selbstbestimmung. Die vorgeschlagene Nutzung der Mittel ist zweckgebunden, diese Zweckbindung ist durch die Verwaltung zu prüfen.

Die Übernahme behinderungsbedingter Mehrkosten und die Finanzierung notwendiger Assistenzleistungen sowie weiterer Kostenübernahmen z. B. für Fahrtkosten ist nach der Geschäftsordnung des LWL-Inklusionsbeirates bereits möglich. Diese Möglichkeiten sind den Mitgliedern jedoch oft nicht bekannt und sollten deshalb transparenter kommuniziert werden.

Gez. Karen Haltaufderheide-Uebelgünn, fachpolitische Sprecherin Sozialausschuss,

und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

 

Bisheriger Verlauf

  1. gestellt 24.08.2026