Gemeinsamer Antrag von CDU/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag
Allen Einrichtungen (Wohnverbünden), die sich im Zuge der Umsetzung des BTHG und/oder der Standortentwicklungsprojekte (STEP) auf den Weg der Organisations- und Konzeptweiterentwicklung machen wollen, wird in Abstimmung mit dem Landesrat eine externe Begleitung des Projektes finanziell ermöglicht.
Die Finanzierung, vor allem für die externe Beratung, wird aus den jeweiligen Sondervermögen bereitgestellt und ist daher nicht haushalts- und umlagerelevant.
Begründung
Die Darstellungen der beiden unterschiedlichen Organisations- und Entwicklungsprojekte des Wohnverbundes Münster („Netzwerk Teilhabe“) und des Wohnverbundes Lippstadt („Integrierte Organisations-, Personal- und Konzeptentwicklung) in der Sitzung des Ausschuss LWL Wohnverbünde und Pflegezentren am 16.09.2024 haben sehr überzeugend vermittelt, dass es noch Entwicklungs- und Veränderungspotential in den Wohnverbünden des LWL gibt, das gerade jetzt bei der geforderten Umsetzung des BTHG (mehr Partizipation und Teilhabe, Individualisierung der Bedarfsdeckung, …) bzw. angeregt durch neue bauliche Möglichkeiten, die sich aus den STEPS ergeben, auch gehoben werden sollte.
Letztlich ist das Ziel und der Erfolg solcher Prozesse auf vier Ebenen verortet:
- mehr Selbstbestimmung und Selbstverantwortung bei den Bewohner/innen zu fördern, ihnen Partizipations- und Teilhaberäume zu eröffnen, die Einbindung in örtliche Strukturen (Quartiersentwicklung) zu erleichtern;
- die Mitarbeiter/innen an der Gestaltung ihrer Arbeitswelt und den Arbeitsbedingungen aktiv einzubinden, ihre Arbeitszufriedenheit zu steigern und damit Personalbindung und -akquise zu stärken;
- Führungskräfte zu qualifizieren und
- Konzepte und Organisationstrukturen mit allen Beteiligten zu erarbeiten oder zu aktualisieren, mit denen sich Mitarbeitende, Bewohner/innen und Leitungspersonen authentisch identifizieren und die sie im Arbeitsalltag anwenden können.
Die Weiterentwicklung des eigenen Leitbildes, der Haltungen, der jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind nur in einem partizipativen Prozess zu erarbeiten. Dabei ist eine externe Begleitung (gleich ob Beratung, Moderation oder Supervision) für solche Prozesse förderlich. An der Finanzierung des gesamten Prozesses und explizit der Begleitung dürfen die von weiteren Wohnverbünden geplanten Entwicklungsprozesse nicht scheitern. Im Gegenteil, wir wollen sie damit ermutigen, selbst einen solchen Prozess zu initiieren.
Beschluss-Vorschlag
Alle Wohn-Einrichtungen können Hilfe von außen bekommen. Das Geld zahlen wir, wenn sie ihre Organisation weiterentwickeln wollen. Das ist im Rahmen des BTHG oder bei Bau-Projekten möglich. Das Bundesteilhabegesetz ist ein Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit dem Landesrat sprechen wir das vorher ab.
Das Geld kommt aus einem besonderen Fonds. Das kostet den normalen Haushalt nichts.
Begründung
Zwei Wohn-Verbünde haben ihre Projekte vorgestellt. Sie zeigen: Es gibt noch viel Platz für Veränderungen. Das Bundesteilhabegesetz fordert mehr Mitsprache und Selbstbestimmung. Neue Bauten geben auch neue Möglichkeiten. Jetzt ist der richtige Moment zum Weiterentwickeln.
Solche Prozesse haben vier wichtige Ziele:
- Die Bewohner bestimmen mehr selbst mit. Sie können mitentscheiden und teilhaben. Sie sind mehr in der Nachbarschaft dabei.
- Die Mitarbeiter gestalten ihre Arbeit mit. Das macht sie zufriedener. Mehr Menschen wollen dann dort arbeiten.
- Die Führungskräfte lernen dazu.
- Alle arbeiten zusammen an neuen Konzepten. Alle können sich damit identifizieren und arbeiten danach.
Diese neuen Leitbilder und Rollen erarbeitet man am besten zusammen. Externe Fachleute helfen dabei. Sie beraten, moderieren oder unterstützen. Ohne Geld für diese Hilfe gelingt das nicht. Deshalb finanzieren wir das. So ermutigen wir andere Einrichtungen, es auch zu versuchen.