Gemeinsamer Antrag CDU/GRÜNE:
Beschlussvorschlag
Der Verfahrensablauf zur Steuerung von Baumaßnahmen wird bis zum Ende der Wahlperiode der 15. Landschaftsversammlung, wie in der Beschlussvorlage 15/1808 dargestellt, vorgenommen.
Anfang der neuen Wahlperiode wird eine Evaluation erfolgen, in der die Erfahrungen mit dem Wegfall des Grundsatzbeschlusses hinsichtlich Verwaltungsaufwand, Kostenersparnis und Steuerungsmöglichkeiten der politischen Gremien dargestellt und neu bewertet werden.
Begründung
Die Baukostensteigerungen zwingen zur zügigen Umsetzung aller Neubau- und Sanierungsvorhaben des LWL. Der Grundsatzbeschluss zwischen Rahmenvorlagen, Priorisierten Bauprogrammen und/oder Standortentwicklungsplänen hat in der Vergangenheit im Einzelfall zu Verzögerungen und damit Baukostensteigerungen geführt.
Die Verwaltung wird - wie in der Vorlage 15/1808 dargestellt - durch Verzicht auf den Grundsatzbeschluss versuchen, durch Planungsbeschleunigungen Einsparungen zu erzielen. Dieses Verfahren wird 2026 evaluiert.
Antrag von CDU und GRÜNE
Was soll gemacht werden?
Die Regeln für Bauarbeiten ändern sich.
Das passiert bis zum Ende dieser Wahlperiode (Zeitraum für Wahlen).
Die neue Wahlperiode beginnt 2026.
Dann prüft man: Hat die Änderung gut funktioniert?
Man schaut auf drei Dinge: Weniger Arbeit? Weniger Kosten? Bessere Kontrolle?
Warum ist das wichtig?
Bauen wird immer teurer.
Deshalb muss man schneller bauen und sanieren (Häuser reparieren).
Die alte Regel war zu langsam.
Sie hat Verzögerungen (Verspätungen) verursacht.
Das hat die Kosten noch mehr erhöht.
Wie soll es besser werden?
Die Verwaltung braucht die alte Regel nicht mehr.
Dadurch wird die Planung schneller.
Man spart Kosten.
Im Jahr 2026 prüft man, ob das funktioniert hat.