Antrag

Konsulentendienst für Westfalen-Lippe

Soziales
Grüne Fraktion im LWL abgelehnt

Änderungsantrag von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Vorlage 16/0283, „Prüfung der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für den Aufbau eines Konsulentendienstes für Westfalen-Lippe“
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag für den Landschaftsausschuss wird ersetzt durch:

Der LWL organisiert den Einsatz eines unabhängigen Konsulentendienstes.

Sachverhalt
Die Fraktion GRÜNE im LWL begrüßt das Vorhaben des LWL, einen Konsulentendienst in Westfalen-Lippe als Pilotprojekt für 2 Jahre einzuführen. Wie sich beim Schwesterverband LVR gezeigt hat, führt eine spezialisierte Fallberatung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und herausforderndem Verhalten, die eine besondere Unterstützung benötigen, zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation.

Ein Konsulentendienst verbessert nicht nur Selbstbestimmung und Teilhabe, sondern trägt auch zum Gewaltschutz bei.

Den Konsulentendienst organisatorisch an den LWL als Leistungsträger der Eingliederungshilfe anzubinden, mindert jedoch die Möglichkeit der Fachberatung, unabhängig zu agieren.

Vorbild kann der hessische Konsulentendienst sein. Dieser ist an die Landesarbeitsgemeinschaft Wohnen e. V. in Hessen angebunden und agiert als unabhängige Einrichtung. Die Beratung erfolgt personenzentriert mit dem Ziel, freiheitsentziehende Maßnahme zu vermeiden. Beratungsprozesse und die Reflexionen in Teams werden vertraulich behandelt. Handlungsempfehlungen werden nicht automatisch an Kostenträger weitergeleitet.

Mit diesem Verfahrensweg können Einrichtungen und Betreuende offener zu Überlastung, Ängsten oder schwierigen Situationen sprechen, ohne rechtliche oder finanzielle Konsequenzen fürchten zu müssen.

Gez. Karen Haltaufderheide-Uebelgünn, fachpolitische Sprecherin Sozialausschuss,

und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Bisheriger Verlauf

  1. abgelehnt 09.09.2026
  2. gestellt 08.09.2026