LWL-Haushalt 27: Finanzielle Entlastung muss kommen

LWL-Haushalt 27: Finanzielle Entlastung muss kommen

Finanzen
Grüne Fraktion im LWL

12.10.2026

Auf der Landschaftsversammlung am 8. Oktober wurde der Haushaltsplan des LWL für das Jahr 2027 eingebracht. Für die Kommunen wird die finanzielle Lage immer schwieriger – auf der anderen Seite finanziert der Landschaftsverband zum größten Teil über eine auf die Mitgliedskörperschaften verteilte Umlage seine umfangreichen Leistungen. Landesdirektor Dr. Georg Lunemann betonte, dass der Haushaltsplan darauf abzielt, die Belastung der Kommunen so gering wie möglich zu halte, dass der LWL jedoch auch in einem strukturellen Missverhältnis steht: So muss eine seit Jahren geforderte Dynamisierung der Bundesentlastung für die Eingliederungshilfe endlich erfolgen. Diese würde potentiell von 500 Mio. Euro Mehreinnahmen. Auch die dringend notwendige Reformierung des Pflegeparagrafen § 43a SGB XI würde den LWL mit rund 170 Mio. Euro entlasten.

Patrick Bürger, Kämmerer und Erster Landesrat, führte in die finanziellen Eckdaten ein. Der LWL-Haushalt 2027 hat ein Volumen von 5,1 Mrd. Euro. Die Eingliederungshilfe für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen macht den größten Anteil aus. Der saldierte Mehrbedarf beträgt 221,5 Mio. Euro. Um diesen Mehrbedarf aufzufangen, wird der LWL-Politik eine Umlage-Anhebung von 17,8 % auf 18,6 % vorgeschlagen.

Im Anschluss an die Landschaftsversammlung tauschte sich die GRÜNE Fraktion mit dem Kämmerer über die Details des Haushaltes weiter aus. Den größten Teil beim finanziellen Mehrbedarf macht der Fallkostenanstieg mit 188,1 Mio. Euro aus. Fallkosten sind Aufwendungen, die für Maßnahmen der Unterstützung und Teilhabe leistungsberechtigter Menschen anfallen. Da diese Unterstützungsbedarfe teilweise komplexer und individueller werden, erhöhen sich Assistenz-, Betreuungs- und Teilhabeleistungen. Aus steigenden Fallzahlen ergeben sich Mehraufwendungen i. H. v. 33,4 Mio. Euro.

Die Ausgleichsrücklage wird auf politischen Antrag von CDU und SPD weiter abgeschmolzen (Plan 2027: 167 Mio. Euro Plan 2030: 54,9 Mio. Euro). Diese Strategie ist bei zu erwartenden schwankenden Einnahmen und steigenden Aufwendungen mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden und kann den zukünftigen Handlungsspielraum stark schmälern.

In der Mittelfristplanung 2028-2030 senken höhere Umlagegrundlagen und leicht erhöhte Schlüsselzuweisungen nach den vorliegenden Orientierungsdaten den geplanten Hebesatz. Trotzdem wird die Aufwandsseite stärker steigen als die Einnahmeseite.

Einem Antrag von CDU und SPD zur Personalkostenreduktion folgend, werden für die Umlage der Mitgliedskörperschaften relevante Stellen grundsätzlich auf den Stellenumfang des Jahres 2026 begrenzt. In Zeiten von Fachkräftemangel und der gleichzeitigen planmäßigen altersbedingten Abgänge in den nächsten Jahren ist die Nachhaltigkeit dieses Ansatzes fraglich.

Flankierend sollen Digitalisierung, Prozessoptimierung und verstärkter IT-Einsatz Ressourcenbedarfe reduzieren und die IT-Sicherheit stärken.

Eine erfreuliche Nachricht ist, dass die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen greifen. Sie beinhalten ein Gesamtvolumen von 150 Mio Euro Minderaufwendungen. Davon sind 80 Mio. Euro bezifferbare Beträge, 30 Mio. globaler Minderaufwand, 40 Mio. Euro sind dem Projekt „Aufbruch inklusiver Arbeitsmarkt“ zuzurechnen. Das Thema Konsolidierung muss auch nach Ablauf der Maßnahmen in 2027 weiter angegangen werden. Hier will der LWL stärker in den Austausch mit den Kommunen kommen.

Die Fraktion wird sich in den kommenden Wochen intensiv mit dem LWL-Haushaltsplan auseinandersetzen und neben der Entlastung vor Ort den Mehrwert für die Leistungen für die Menschen in Westfalen-Lippe im Blick behalten.

Gesamter LWL-Haushaltsplanentwurf 2027