Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die regelhafte Durchführung von Architektenwettbewerben zu prüfen.
Begründung
Architektenwettbewerbe haben im Kulturbereich eine Berechtigung und sind mitunter Voraussetzung für die Erlangung von Fördermitteln.
Bei Standard- und Zweckbauten (z. B. bei Verwaltungsgebäuden) ist die regelhafte Durch-führung von Architektenwettbewerben nicht erforderlich und sollte künftig nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Die o.g. angedachte Maßnahme kann sich aufwandsmindernd auswirken.