Geschlechtliche Vielfalt im LWL

Diversity Frauen
Grüne Fraktion im LWL gestellt

Antrag

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und der Gleichstellungskommission darzustellen, wie der Leitfaden „Geschlechtliche Vielfalt im LWL-PsychiatrieVerbund“ auf die weiteren Aufgabenbereiche des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe übertragen werden kann – insbesondere auf die Eingliederungshilfe, die Kinder- und Jugendhilfe, die LWL-Förderschulen, die Kultureinrichtungen sowie die Verwaltung als Arbeitgeberin.
Dabei soll dargestellt werden, welche bereichsspezifischen Anpassungen erforderlich sind, in welcher Reihenfolge ein Roll-out fachlich sinnvoll erfolgen kann, welche begleitenden Fortbildungsangebote vorgesehen werden und welcher zeitliche Rahmen hierfür angesetzt wird.

Begründung

Das LWL-Referat für Chancengleichheit hat im März 2025 den Leitfaden „Geschlechtliche Vielfalt“ vorgelegt (Vorlage 15/3038). Er vermittelt rechtssichere Grundlagen und Handlungsempfehlungen für einen sensiblen und diskriminierungsfreien Umgang mit trans*,inter* und nicht-binären Personen und richtet sich an die Mitarbeitenden im LWL-PsychiatrieVerbund und im LWL-Maßregelvollzug. Neben den rechtlichen Grundlagen – Artikel 1 und 3 Grundgesetz, § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW, der Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 sowie das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – behandelt der Leitfaden die Perspektive der Patient:innen, Bewohnenden und Leistungsberechtigten ebenso wie die der Beschäftigten und der Führungskräfte. Er enthält darüber hinaus ein Glossar sowie eine Übersicht der Unterstützungsangebote des LWL.
Damit liegt ein fachlich erarbeitetes und im Verband abgestimmtes Instrument vor, dessen Geltungsbereich bislang auf zwei Aufgabenbereiche begrenzt ist.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist darüber hinaus Trägerder Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie von Förderschulen, betreibt Museen und Kultureinrichtungen und gehört zu den größten öffentlichen Arbeitgebern der Region. In all diesen Bereichen begegnen sich Beschäftigte, Leistungsberechtigte,Schüler:innen, Angehörige undBesucher:innen mit unterschiedlichen geschlechtlichen Identitäten.
Die rechtlichen Anforderungen, auf die sich der Leitfaden stützt, gelten für den gesamten Verband und sind nicht auf Psychiatrie und Maßregelvollzug begrenzt. Das gilt insbesondere für das seit dem 1. November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz mit dem
bußgeldbewehrten Offenbarungsverbot, das überall dort zu beachten ist, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden – also auch in der Personalverwaltung, in der Schulverwaltung und in derLeistungsgewährung. Ein einheitlicher Umgang im gesamten Verband dient damit zugleich der Rechtssicherheit der Beschäftigten.
Der LWL hat mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Jahr 2018 und mit der Umbenennung der Gleichstellungsstelle in das Referat für Chancengleichheit im Jahr 2019 einen klaren Weg eingeschlagen. Mit dem Begleitantrag zum Gleichstellungsplan (Vorlage
15/2168) haben die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, in allen Kapiteln des Gleichstellungsplans alle Geschlechtsidentitäten zu inkludieren. Die Übertragung des Leitfadens auf den gesamten Verband ist die praktische Fortsetzung dieser Beschlusslage. In den Schwerpunktthemen der Gleichstellungsarbeit im LWL für die 16. Legislaturperiode (Vorlage 16/0271) istDiversity als relevantes Handlungsfeld benannt, jedoch nicht als eigener Schwerpunkt ausgeführt. Die Übertragung des Leitfadens ist ein  konkreter, ressourcenschonender und kostenneutraler Schritt, um diesem Handlungsfeld Substanz zu geben. Ein neues Konzept ist dafür nicht erforderlich, da das fachliche Fundament bereits vorliegt.
Zu prüfen ist, welche bereichsspezifischen Anpassungen notwendig sind. Dazu gehören insbesondere die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes für Minderjährige, die für die Kinder- und Jugendhilfe sowie für die LWL-Förderschulen von besonderer Bedeutung sind, und die Anforderungen im Kontakt mitBesucher:innen in den Kultureinrichtungen.

gez.

Ina Gießwein, fachpolitische Sprecherin für Gleichstellung
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Bisheriger Verlauf

  1. gestellt 08.10.2026