Antrag: Doppelhaushalt 2025/2026: Senkung der Umlage

Aus der Kategorie: Finanzen
Status: beschlossen

Beschlussvorschlag

Unter Berücksichtigung der sich seit der Einbringung des Doppelhaushaltes 2025/2026 ergebenden Verbesserungen, wird der Hebesatz der Landschaftsumlage 2025 auf 17,90% festgelegt.

Der Hebesatz der Landschaftsumlage 2026 wird auf 18,45% festgesetzt.

Für die Mittelfristplanung sind die Verbesserungen der Orientierungsdaten des Landes unter Berücksichtigung der regionalisierten Herbst-Steuerschätzung und der Steuergesetzgebung umzusetzen.

Begründung

Die Verwaltung hat in der Sitzung der Landschaftsversammlung am 26. September 2024 den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 eingebracht. Für das Jahr 2025 wurde ein Hebesatz von 18,10% und für das Jahr 2026 ein Hebesatz von 18,75% vorgeschlagen.

Aufgrund der Verbesserungen, die sich aus dem Ergebnisberichtswesen, der Modellrechnung zur Gemeindefinanzierung, dem beschlossenen Konsolidierungsprogramm und weiteren ergebnisverbessernden Tatbeständen (u. a. Orientierungsdaten für das Jahr 2026) ergeben, ist eine Festlegung des Hebesatzes der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 17,90% und für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 18,45% möglich.

Die Landschaftsumlage würde sich im Jahr 2025 auf rd. 3.318,6 Mio. Euro belaufen, wodurch sich unter Berücksichtigung der Senkung des Hebesatzes um 0,2%-Punkte eine Entlastung der LWL-Mitgliedskörperschaften in Höhe von rd. 35,0 Mio. Euro ergibt.

Im Jahr 2026 würde sich die Landschaftsumlage auf rd. 3.523,2 Mio. Euro belaufen, wodurch sich unter Berücksichtigung der Senkung des Hebesatzes in Höhe von 0,3%-Punkten eine Entlastung der Kommunen in Höhe von rd. 20,3 Mio. Euro ergibt.

Die Orientierungsdaten sehen Steigerungsraten für die LWL-Umlagegrundlagen von 4,5%, 4,15% und 3,69% für die Jahre 2026 bis 2028 vor. Die regionalisierte Herbst-Steuerschätzung und die avisierte Steuergesetzgebung führen zu deutlichen Abschlägen auf diese Steigerungssätze. Gleichwohl gilt es die verbleibenden Verbesserungen in der Mittelfristplanung zu berücksichtigen.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich die Zahllast der Mitgliedskörperschaften im Doppelhaushalt 2025/2026 und in der zu Grunde liegenden Mittelfristplanung bis 2029 um bis zu 140 Mio. EUR senken lässt. Dies wäre in herausfordernden Zeiten ein wertvoller Beitrag zur Entlastung der kommunalen Familie.

Historie

  • 17.12.2024 Antrag gestellt

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