Der LVR und der LWL sind Ämter.
Zum Beispiel:
Wie das Sozialamt in einer Stadt.
Wir GRÜNE forcieren Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention:
mit Orientierung ins Quartier für alle Menschen, unabhängig vom Hilfebedarf
für Teilhabe am Arbeitsleben und Freizeitangeboten
für Kinder/Jugendliche in LWL Förderschulen
zu allen Einrichtungen / Angeboten des LWL
Wir treiben die bilanzielle CO2- Neutralität 2030, auf Grundlage des Integrierten Klimaschutzkonzeptes voran:
Ökologisches Bauen, Sanieren und Bewirtschaften des Gebäudebestandes
Nachhaltige Mobilitäts- und Anlagekonzepte
Weitere Ziele
Wir arbeiten an flächendeckenden Strukturen einer sozialraumorientierten Psychiatrie, auch für Kinder und Jugendliche
Wir fordern einen Maßregelvollzug mit hohen fachlichen Standards, "Therapie schafft Sicherheit"
Wir stärken trotz knapper Mittel die kulturellen Einrichtungen und Leistungen des LWL
Wir setzen uns für gezielte Frauenförderung, Diversity Management und die Implementierung von Gender Budgeting ein.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippе (LWL) ist eine Mittelinstanz der kommunalen Selbstverwaltung in NRW. Er wird von den Kreisen und kreisfreien Städten mit der Erledigung bestimmter Aufgaben beauftragt, wo dies aus Kostengründen oder aufgrund spezieller fachlicher Anforderungen sinnvoll ist. Gegenstück des LWL in NRW ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Der LWL mit Sitz in Münster umfasst die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. Der ca. 4,4 Mrd. EUR umfassende Kernhaushalt finanziert sich zu ungefähr zwei Drittel (LWL 71,8 %) aus einer Umlage der Mitgliedskörperschaften. Dazu kommen noch so genannte Schlüsselzuweisungen des Landes NRW (18,8%).
Mit seinen Krankenhäusern, Förderschulen und Museen sowie vor allem als großer Hilfezahler für Menschen mit Behinderungen erfüllt der LWL vielfältige Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur.
Das Kommunalwahlergebnis NRW 2025 bestimmt auch die Zusammensetzung der Landschaftsversammlung. Über zwei Wege kann ein Mandat errungen werden: Entweder greifen Direktmandate für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus den Räten der kreisfreien Städte, den Kreistagen oder kreisangehörigen Gemeinden oder es erfolgt eine Benennung bzw. Wahl über die Landesreserveliste der Partei. Die Reserveliste wird von den Landesdelegierten aus Westfalen-Lippe gewählt.
Mitglieder des Rates einer kreisfreien Stadt oder eines Kreistages
Beamt:innen und sonstige Beschäftigte einer kreisfreien Stadt, eines Kreises oder einer kreisangehörigen Gemeinde
Kandidat:innen, die auf der Reserveliste für den Rat einer kreisfreien Stadt oder eines Kreistages stehen und von der Partei auf die Reserveliste zur Landschaftsversammlung gewählt werden
Bewerbende für die Landschaftsversammlung müssen ihren Hauptwohnsitz in WestfalenLippe haben und dürfen nicht beim Landschaftsverband beschäftigt sein.
Die kommunale Selbstverwaltung wird ausgeübt durch die Landschaftsversammlung und den Landschaftsausschuss. Zudem werden in verschiedenen Fachausschüssen die Aufgaben des Verbandes politisch begleitet.
Die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden von den Räten der kreisfreien Städte und von den Kreistagen innerhalb von zehn Wochen nach Beginn ihrer Wahlzeit direkt gewählt oder ziehen über die Landesreservelisten ein.
Die Fraktion kann sachkundige Bürger:innen zur Besetzung der Fachausschüsse nominieren. Auch sie müssen ihren Hauptwohnsitz in WestfalenLippe haben und dürfen nicht Beschäftigte des Verbandes sein. Interessierte sollen sich möglichst auch auf einen Platz auf der Reserveliste bewerben.
Für die Mandatsausübung werden Sitzungsgelder und Verdienstausfall gezahlt, Fahrtkosten erstattet und Dienstbefreiung gewährt.
Demoseite "Grün Neu Denken" von LENZGALLE.
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