Pressemitteilung: Orangefarbenes Zeichen gegen Gewalt gegen Frauen

Die GRÜNEN im LWL begrüßen, dass der LWL zum 40. Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen das Landeshaus in Münster und neun LWL-Kliniken im Zuge der „Orange the World“-Kampagne orange beleuchten wird.

„Der LWL, der mit seiner Arbeit zum Beispiel im Maßregelvollzug auch präventiv weitere Opfer von Gewalt [...]  Weiterlesen

Gemeinsamer Haushaltsantrag von CDU-Fraktion und GRÜNER Fraktion: „Housing First“

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen beantragen:

  1. Die Verwaltung des LWL wird aufgefordert für Maßnahmen im Zusammenhang mit „Housing First“ Projekten die gesetzlich möglichen Rahmen voll auszuschöpfen. In entsprechenden Verfahren soll die vor- und nachgehenden Betreuungsleistungen durch den LWL regelmäßig mindestens 6 Monate vor Einzug und weitere 6 Monate nach Bezug einer Wohnung betragen mit der Maßgabe, dass der Übergang in spezielle Hilfesysteme dann abgeschlossen sein sollte.
  2. In den nächsten Jahren sollen „Housing First“ Projekte mit den vor Ort zuständigen Kommunen im Verbandsgebiet ausgerollt werden.
    Dazu sollen in den kommenden vier Haushaltsjahren im Sozialhaushalt des LWL jeweils 1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um einen Fond zu errichten, aus dem entsprechende Projekte finanziell unterstützt werden können. Weiterhin ist beabsichtigt aus der LWL-Sozialstiftung zusätzlich über einen Zeitraum von vier Jahren pro Jahr 500.000 € für diesen Fond zur Verfügung zu stellen. Insgesamt sollen damit in den nächsten Jahren 6 Millionen Euro, d.h. pro Jahr 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, die in den „Housing First“ Fond einbezahlt werden.

Diese Mittel sollen im Wesentlichen zur Risikoabdeckung in Vermietungsmodellen und als verlorene Investitionskostenzuschüsse beim Erwerb einzelner Wohnungen verwendet werden.

  1. Die Risikoabdeckung für Träger bei Vermietungsmodellen durch Leerstände soll auf maximal 6 Monate und in Höhe von 50% der Mietkosten beschränkt sein. Voraussetzung dafür ist, dass die leerstehende Wohnung einem örtlichen Housing-First Projekt bzw. einer entsprechenden Einzelmaßnahme ausschließlich zur Verfügung steht. Insgesamt darf der ausgezahlte Risikounterstützungsbetrag die Summe von 3.000 € pro einzelnem Wohnobjekt nicht überschreiten.
  2. Der verlorene Investitionskostenzuschuss darf maximal 30% der Kaufsumme betragen. Die Höchstsumme aus dem „Housing First“ Projekt wird auf maximal 30.000 € begrenzt.

Soweit freigemeinnützige Träger, insbesondere Mitglieder von Wohlfahrtsverbänden [...]  Weiterlesen