Antrag: Antrag Gender Budgeting
Als Teil einer transparenten und wirkungsbasierten Haushaltsführung wird die schrittweise Implementierung einer geschlechtergerechten Haushaltsgestaltung im LWL geprüft. Die Verwaltung des LWL wird beauftragt, dabei folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- die Entwicklung der Erhebungen von geschlechterbezogenen Kriterien in Produktgruppen
- die damit verbundenen Angaben von geschlechtsbezogenen Daten unter Angabe des Geschlechterverhältnisses sowie der jeweiligen Mittelverteilung und des angestrebten sowie angemessenen Geschlechterverhältnisses; dabei sind konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Kennzahlen zu benennen
- die Ermöglichung von Qualifizierungsmaßnahmen zur geschlechtergerechten Haushaltsgestaltung
Begründung
Als ein Teil einer transparenten und wirkungsbasierten Haushaltsführung soll die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im LWL führen. Der Grundgedanke der geschlechtergerechten Haushaltsführung wurde bereits 1984 in Australien entwickelt und anschließend von der UNO und dem Europarat aufgegriffen. Im Jahr 2002 beschloss die EU-Finanzministerinnenkonferenz die Einführung bis 2015 anzustreben.
Die Geschlechterperspektive sollte in allen Entscheidungsprozessen mitgedacht werden. Unterschiedliche Lebensrealitäten von Menschen werden deutlich gemacht, die Geschlechterperspektive wird zu einem weiteren Entscheidungskriterium für EtatEntscheidungen.
Da es sich um ein neues finanzpolitisches Instrument im Rahmen der Haushaltsführung handelt, werden Qualifizierungsmaßnahmen als notwendig angesehen.
Historie
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27.01.2022 Antrag gestellt