Antrag: Entwicklungsprozesse in den Wohnverbünden

Aus der Kategorie: Soziales
Status: beschlossen

Beschlussvorschlag

Allen Einrichtungen (Wohnverbünden), die sich im Zuge der Umsetzung des BTHG und/oder der Standortentwicklungsprojekte (STEP) auf den Weg der Organisations- und Konzeptweiterentwicklung machen wollen, wird in Abstimmung mit dem Landesrat eine externe Begleitung des Projektes finanziell ermöglicht.

Die Finanzierung, vor allem für die externe Beratung, wird aus den jeweiligen Sondervermögen bereitgestellt und ist daher nicht haushalts- und umlagerelevant.

Begründung

Die Darstellungen der beiden unterschiedlichen Organisations- und Entwicklungsprojekte des Wohnverbundes Münster („Netzwerk Teilhabe“) und des Wohnverbundes Lippstadt („Integrierte Organisations-, Personal- und Konzeptentwicklung) in der Sitzung des Ausschuss LWL Wohnverbünde und Pflegezentren am 16.09.2024 haben sehr überzeugend vermittelt, dass es noch Entwicklungs- und Veränderungspotential in den Wohnverbünden des LWL gibt, das gerade jetzt bei der geforderten Umsetzung des BTHG (mehr Partizipation und Teilhabe, Individualisierung der Bedarfsdeckung, …) bzw. angeregt durch neue bauliche Möglichkeiten, die sich aus den STEPS ergeben, auch gehoben werden sollte.

Letztlich ist das Ziel und der Erfolg solcher Prozesse auf vier Ebenen verortet:

  • mehr Selbstbestimmung und Selbstverantwortung bei den Bewohner/innen zu fördern, ihnen Partizipations- und Teilhaberäume zu eröffnen, die Einbindung in örtliche Strukturen (Quartiersentwicklung) zu erleichtern;
  • die Mitarbeiter/innen an der Gestaltung ihrer Arbeitswelt und den Arbeitsbedingungen aktiv einzubinden, ihre Arbeitszufriedenheit zu steigern und damit Personalbindung und -akquise zu stärken;
  • Führungskräfte zu qualifizieren und
  • Konzepte und Organisationstrukturen mit allen Beteiligten zu erarbeiten oder zu aktualisieren, mit denen sich Mitarbeitende, Bewohner/innen und Leitungspersonen authentisch identifizieren und die sie im Arbeitsalltag anwenden können.

Die Weiterentwicklung des eigenen Leitbildes, der Haltungen, der jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind nur in einem partizipativen Prozess zu erarbeiten. Dabei ist eine externe Begleitung (gleich ob Beratung, Moderation oder Supervision) für solche Prozesse förderlich. An der Finanzierung des gesamten Prozesses und explizit der Begleitung dürfen die von weiteren Wohnverbünden geplanten Entwicklungsprozesse nicht scheitern. Im Gegenteil, wir wollen sie damit ermutigen, selbst einen solchen Prozess zu initiieren.

Historie

  • 17.12.2024 Antrag gestellt

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