Anfrage: LWL-Mobilitätsfonds
Seit einigen Jahren wird regelmäßig berichtet, dass der Mobilitätsfonds schon sehr früh im Jahr überzeichnet sei. Dazu stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Anfrage:
- Ab wann lässt sich für die vergangenen Jahre festhalten, sind die Mittel des Mobilitätsfonds bereits ausgeschöpft?
- Welche Einrichtungen profitieren vor allem vom Mobilitätsfonds? Zum einen wird hier nach den Schulen bzw. Kitas gefragt, zum anderen nach den Zielen.
- Wie hoch müsste idealerweise der Mobilitätsfonds angesetzt sein, um damit auskömmlich Anfragen der Schulen und Kitas zu bedienen?
- Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip verteilt. Würde es sich ggf. anbieten, Verteilungskriterien zu entwickeln? Ebenso könnte man für das erste und zweite Halbjahr getrennte Vergaben gestalten, um eine breitere Streuung zu erreichen?
Gezeichnet Michael Sacher, kulturpolitischer Sprecher
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe