Einheitliche Wahl zur Schadensbegrenzung

Einheitliche Wahl zur Schadensbegrenzung

Mitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Einheitlicher Wahlvorschlag der Fraktionen zur Konstituierung des LWL-Parlaments

Die neue Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) hat am 22. Januar 2026 in Münster ihre konstituierende Sitzung abgehalten. In der Sitzung wurden auch die Mitglieder und Vorsitzenden der meisten Ausschüsse bestimmt. Die Zusammensetzung erfolgte auf Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlags, auf den sich die Fraktionen verständigt hatten.

Dazu Karen Haltaufderheide-Uebelgünn, Fraktionssprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe:

„Für die GRÜNE Fraktion stand bei der Einigung mit den demokratischen Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linken/Tierschutzpartei/Die Partei und FDP-FW im Vordergrund, der AfD-Fraktion, die leider im neuen Parlament mit 18 Mitgliedern vertreten ist, möglichst keine strategisch wichtigen oder öffentlichkeitswirksamen Ausschüsse zu überlassen. Der einheitliche Wahlvorschlag diente also der Schadensbegrenzung. Wer den menschengemachten Klimawandel leugnet, kann einem Klimaausschuss nicht vorsitzen, wer eine inklusive, partizipative, vielfältige Kulturlandschaft zerstören will, kann einen Kulturausschuss nicht leiten.“

Fraktionssprecherin Corinna Stöxen ergänzt:

„Die AfD steht für Ausgrenzung, für die Relativierung demokratischer Grundwerte und für eine Politik, die Menschen gegeneinander ausspielt. Zahlreiche ihrer Vertreter:innen werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Der klaren Haltung unserer Fraktionsmitglieder Gertrud Welper, Wolfgang Gurowietz, Benedikt Spangenberg, aus Gewissensgründen die Zustimmung zum einheitlichen Wahlvorschlag nicht geben zu können, begegnen wir mit großem Verständnis und Respekt.“

Die folgende Stellungnahme hat Gertrud Welper als wiedergewähltes Mitglied der Landschaftsversammlung und ehemalige stellvertretende Vorsitzende der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe in der 15. Wahlperiode zur Abstimmung abgegeben:

Persönliche Stellungnahme von Gertrud Welper, 22.1.2026:

„Alle Fraktionen des Hauses haben sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag für die anstehenden Wahlen bzw. Besetzungen geeinigt. Auf den ersten Blick wirkt ein solcher Vorschlag pragmatisch: Er spart Zeit, signalisiert Geschlossenheit und vermeidet Konflikte. Doch genau an diesem Punkt müssen wir genauer hinschauen.

Denn ein einheitlicher Wahlvorschlag bedeutet in diesem Fall auch, dass Abgeordnete der AfD mitgewählt werden – mit den Stimmen dieses Hauses, mit unseren Stimmen. Und das ist für uns, die Mitglieder der Landschaftsversammlung Wolfgang Gurowietz, Benedikt Spangenberg und Gertrud Welper, nicht akzeptabel.

Die AfD ist keine Partei wie jede andere. Sie steht für Ausgrenzung statt Zusammenhalt, für die Relativierung unserer demokratischen Grundwerte und für eine Politik, die Menschen gegeneinander ausspielt. Zahlreiche ihrer Vertreter:innen werden vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie demokratische Prinzipien offen infrage stellen. Das wollen wir nicht ignorieren.

Wir können und wollen die Unterschiede nicht verwischen, als ob es keinen inhaltlichen oder demokratischen Trennstrich gäbe. Doch den gibt es – und er ist notwendig. Demokratie lebt nicht nur von Verfahren, sondern auch von klarer Haltung. Es geht hier nicht um taktische Spielchen oder um persönliche Abneigungen. Es geht um politische Verantwortung.

Wir wollen und werden nicht zu einer Legitimation der AfD beitragen. Das widerspricht allem, wofür wir als GRÜNE stehen. Deshalb lehnen wir in Ausübung unseres freien Mandates den einheitlichen Wahlvorschlag ab. Aus Überzeugung. Für eine wehrhafte Demokratie. Für klare Grenzen gegenüber Rechtsextremismus. Und für eine kommunale Politik, die auf Menschenwürde, Vielfalt und Respekt basiert.“

 

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