Kurzgutachten zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes

Kurzgutachten zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes
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Als GRÜNE Fraktionen in den Landschaftsversammlungen von LWL und LVR erfüllt uns mit großer Sorge, dass die an das Dritte Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung als Artikelgesetz angehängte Änderung zum Denkmalschutz nicht nur unser kulturelles Erbe massiv gefährdet, sondern dieses Vorgehen auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft.

Das von uns eingeholte Kurzgutachten von Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, kommt zu klaren Ergebnissen Gutachten_Gruene_LWL-LVR_Denkmalschutzgesetz

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