Schwächung des Denkmalschutzes

Schwächung des Denkmalschutzes

GRÜNE Fraktionen in den Landschaftsverbänden haben schriftliche Stellungnahme eingereicht

Köln/Münster. Die Landesregierung hat im Januar das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung in den Landtag eingebracht. Vordergründig geht es in dem Gesetzesentwurf darum, Anlagen, die der Verteidigung oder dem Katastrophenschutz dienen können, schneller modernisieren oder ausbauen zu können.

​​Dazu Ruth Seidl, Vorsitzende der GRÜNEN Fraktion im LVR: „Änderungen bei Infrastrukturvorhaben, die nicht der Planfeststellungspflicht unterliegen, sollen künftig auch keiner denkmalrechtlichen Erlaubnis unterliegen. Damit würden deutlich mehr Änderungen z.B. an Brücken oder Straßen möglich sein, ohne den Denkmalschutz zu Rate zu ziehen. Überdies sollen Liegenschaften des Landes oder des Bundes bei aktuellen Anforderungen wegen eines überragenden öffentlichen Interesses nicht mehr dem Denkmalschutz unterliegen. Damit wären dann auch Universitätsgebäude wie das Bonner Stadtschloss oder sein Pendant, das Schloss Münster, nicht mehr geschützt. Eine derartige Generalklausel ist verfassungsrechtlich jedenfalls fragwürdig.“

​​Karen Haltaufderheide-Uebelgünn, Vorsitzende der GRÜNEN Fraktion im LWL: „Eine weitere Einschränkung ist, dass es künftig auch in der Bodendenkmalpflege keine Benehmensherstellung mehr geben soll. Damit wird auch der Schutz von Bodendenkmälern aufgeweicht. Neu ist auch, dass die Zuständigkeit für Stellungnahmen der Landschaftsverbände von den Denkmalfachämtern auf die Landesdirektorin bzw. den Landesdirektor verschoben werden soll. Die Einbeziehung des jeweiligen Denkmalfachamtes und deren fachliche Unabhängigkeit sind somit nicht mehr sicher gewährleistet. Die Fachämter werden zusätzlich unter Druck gesetzt, indem die Fristen zur Stellungnahme deutlich verkürzt werden.

Wir GRÜNEN in den Landschaftsverbänden lehnen diesen neuerlichen Versuch, den Denkmalschutz durch Schwächung der fachlichen Unabhängigkeit und Entscheidungskompetenz der Denkmalfachämter auszuhebeln, entschieden ab.“

Hier ist die vollständige gemeinsame Stellungnahme der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe und in der Landschaftsversammlung Rheinland zur Anhörung zur Anhörung im Landtag NRW. Die Anhörung findet am 14.4.2026 statt.

 

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