Denkmalschutz – Rede von Fraktionssprecherin Karen Haltaufderheide-Uebelgünn

Denkmalschutz – Rede von Fraktionssprecherin Karen Haltaufderheide-Uebelgünn

Rede auf dem Landesparteirat am 16.11.2025 – Es gilt das gesprochene Wort.

 

Liebe Freundinnen und Freunde,

Wir als Grüne im LWL machen uns Sorgen um unsere Kulturgüter.

Ja, es muss voran gehen. Es fallen überall Schlagworte wie Entbürokratisierung, Bau-Turbo, Verwaltungsvereinfachung. Das ist auch richtig. Und der NRW-Plan ist gut. Aber wir müssen genau hinsehen.

Wichtig und richtig ist die Optimierung von Entscheidungsprozessen. Vieles dauert einfach viel zu lange und ließe sich mit Hilfe der Digitalisierung deutlich vereinfachen. Im Windschatten dieser Maßnahmen gibt es aber auch einen Abbau von Beteiligungs- und Kontrollrechten und von fachlicher Entscheidungsfindung. Das können und dürfen wir GRÜNE nicht mitmachen.

Ein aktuelles Beispiel ist der Entwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes aus dem Hause Scharrenbach. Damit könnte ein großer Teil der Denkmäler seinen Schutzstaus verlieren, ohne dass ehrenamtliche und hauptberufliche Denkmalschützer:innen oder die Kommunen Einfluss nehmen könnten. Das betrifft Liegenschaften von Land und Bund. Zusätzlich würde das Ministerium ermächtigt, ohne konkrete Begründung alle Verfahren an sich zu ziehen. Am Ende würden fast nur noch private Denkmäler unter Schutz stehen. Private Denkmaleigentümer fragen sich dann zu Recht, warum Land und Bund ihrer Vorbildfunktion nicht mehr gerecht werden und nur ihnen aufgebürdet wird, Denkmäler zu erhalten.

In der Landesverfassung steht der Schutz von Kulturgütern bis hin zu Bodendenkmälern als Staatsziel. Unsere Prüfung durch einen Verwaltungsjuristen hat ergeben, dass der Gesetzentwurf nicht mit der Landesverfassung vereinbar ist. Ein solcher Gesetzentwurf kann nicht von uns Grünen mitgetragen werden.

Hinzu kommt, dass mit der letzten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vor wenigen Jahren eine Evaluation der Auswirkung dieser Veränderungen zugesagt war. Ebenso zugesagt war die Einberufung des Landesdenkmalrates mit dezidiert benannten Vereinigungen, die sich dem Denkmalschutz widmen. Beides hat bisher nicht stattgefunden. Lasst uns doch bitte erstmal die Auswirkungen der letzten Einschnitte prüfen, bevor wir das Gesetz erneut beschneiden. Und lasst uns bei Entscheidungen auf fachlichem Hintergrund bleiben – im Sinne unserer Verfassung.

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