CDU und GRÜNE unterstützen Green-IT-Aktivitäten des LWL

Gemeinsamer Antrag soll Transformation zur klimaneutralen und inklusiven digitalen Infrastruktur flankieren

Die Umsetzung der Klimaziele des LWL spielt auch in der digitalen Infrastruktur eine bedeutende Rolle. Deshalb haben CDU und GRÜNE einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der den Transformationsprozess zu einer [...]  Weiterlesen

GRÜNE positionieren sich zur Weiterentwicklung der Gedenkstätte Stalag 326 in Stukenbrock

Forderung nach breitem Bündnis zur Finanzierung

In einem gemeinsamen Positionspapier bekennen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im LWL und OWL gemeinsam mit GRÜNEN auf Bundes- und Landesebene zur politischen Verantwortung für eine lebendige Erinnerungskultur und geben Anregungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Weiterentwicklung [...]  Weiterlesen

LWL zeigt Flagge für Vielfalt

GRÜNE im LWL begrüßen das Hissen der Regenbogenflagge

Bündnis 90/DIE GRÜNEN im LWL begrüßen, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe gleich zwei Mal Flagge für Vielfalt zeigt: Anlässlich des heutigen „Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie“ sowie des morgigen „Deutschen [...]  Weiterlesen

Gemeinsamer Antrag der LWL-Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Klimaschutz (15/0203)

Verbindlichkeit, Kontrolle, Mitarbeiter:innenbeteiligung – gemeinsam mit der CDU haben wir einen Klimaschutzantrag eingebracht. Die Zusammenarbeit nimmt jetzt richtig „Fahrt“ auf – aber postfossil!

Hier unser gemeinsamer Antrag: Antrag Klimaschutz CDU und GRÜNE (15/0203)

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Klimaneutralität im LWL bis 2030

Beschlussantrag:

  1. Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 wird als übergeordnetes Ziel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe festgeschrieben.
    Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe begreift die Herstellung der Klimaneutralität als Querschnittsaufgabe und verpflichtet sich, dies bei allen künftigen Entscheidungen zu berücksichtigen, insbesondere bei der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes.
  2. Um dem Ziel der Klimaneutralität gerecht zu werden, sollen bei allen Neubau-, Umbau- und umfassenden Sanierungsmaßnahmen LWL-eigener Liegenschaften grundsätzlich folgende Standards bereits bei der Planung Anwendung finden:
    • Installation von PV-Anlagen, auch auf Dachflächen mit zusätzlicher Dachbegrünung
    • Verstärkter Einsatz des Baustoffs Holz
    • Bedarfsgerechte Stellplätze mit Ladestationen für E-Mobilität sowie Fahrradabstellanlagen als
      Teil eines umfassenden Mobilitätskonzeptes.
    • Wenn die Sanierung eines Gebäudes wegen Denkmalschutzvorgaben nicht ausreichend energetisch zu optimieren ist, sollen entsprechende „Ausgleichsmaßnahmen“, wie z.B. regenerative Energieerzeugung an anderer Stelle verwirklichtet werden. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Katasters für alle Liegenschaften und Gebäude des LWL und seiner Beteiligungen.
    • Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Modellprojekte im cradle-to-cradle-Prinzip
      zu erarbeiten und vorzulegen.
    • Für alle Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass alle z. Zt. bekannten Förderprogramme einbezogen
      werden.
    • Ein Controlling-System zur laufenden Bilanzierung der Zielerreichung ist zu entwickeln. Ein Energiedatenmanagement berücksichtigt hierbei u.a. die Energieeinsparung und die Energieerzeugung. Bei der Erzeugung sind auch nicht eigene Dächer/Flächen ggf. in Zusammenarbeit mit unseren Kommunen in den Blick zu nehmen. Ein immer aktuelles CO2-Konto ist zu entwickeln.
    • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den Prozess zur Aufstellung des IKSK wie
      dargestellt einbezogen und können ihre Ideen zur CO2-Einsparung einfließen lassen.

     [...]  Weiterlesen