Pressemitteilung: Umsetzung von Inklusion in der Ampelkoalition zügig angehen

Stellungnahme der GRÜNEN im LWL zum Thema Inklusion im Koalitionsvertrag

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe nimmt zum Bereich Inklusion im Ampel-Koalitionsvertrag wie folgt Stellung:

Der Inklusion im Verständnis gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen wird im Koalitionsvertrag ein eigenes Kapitel gewidmet. Das begrüßen wir sehr. Ein Bundesprogramm Barrierefreiheit soll Hürden in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens abbauen. Dazu sollen Gesetze angepasst und Förderprogramme aufgelegt werden. Ausdrücklich benannt sind auch die gleichberechtigte Teilhabe bei digitalen Angeboten und erleichterte Zugänge zu Informationen über leichte und Gebärdensprache. Dafür soll ein Bundeskompetenzzentrum eingerichtet werden. Die politische Partizipation soll gestärkt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration. Zukünftig gelten vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge nach sechs Wochen ohne Bescheid als genehmigt. Es wird eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für Betriebe eingeführt, die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Dieses Geld wird vollständig zur Unterstützung und Förderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt. Das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung werden ausgebaut, die Inklusionsunternehmen gestärkt, auch durch formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz.

Unscharf bleibt die Problematik der zu niedrigen Entlohnung von Werkstattbeschäftigten. Ein „transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in den WfbM“ ist das Ziel. Zur Weiterentwicklung des Werkstattsystems wäre die Einrichtung einer Enquetekommission sinnvoll.

Hürden zur Nutzung des Persönlichen Budgets sollen fallen, ebenso bürokratische Hürden aus dem BTHG, das Wunsch- und Wahlrecht soll ebenso gestärkt werden wie die Freistellung von Einkommen und Vermögen.

Bei der ungeklärten Frage des Verhältnisses von Eingliederungshilfe und Pflege für Menschen in besonderen Wohnformen bleibt es bei der Absichtserklärung, dass es keine Lücken in der optimalen Versorgung geben darf. Eine Abschaffung des § 43 a wurde nicht beschlossen.

Im Hinblick auf die in der aktuellen Pandemiesituation erneut aufkommenden Gefahr der Notwendigkeit einer Priorisierung medizinischer Leistung – bekannt als Triage – muss in der gesundheitlichen Versorgung alles getan werden, um gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Personengruppen zu schaffen. Die Triage ist unbedingt zu vermeiden, das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Vorerkrankungen. Das Grundgesetz mit seinen Grundwerten der Menschenwürde, des Rechts auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit, das Gleichheitsgebot und das Diskriminierungsverbot müssen uneingeschränkt auch in Zeiten der Corona-Pandemie gelten.

 

Karen Haltaufderheide, Fraktionssprecherin und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, zieht abschließend folgendes Fazit: „Das Arbeitsprogramm zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist gleichwohl ambitioniert und verdient vollste Unterstützung. Viele Stichworte aus kritischen Diskussionen der letzten Jahre sind gesetzt. Wir hoffen und wünschen uns, dass der Umsetzungsprozess dieses Programms mit breiter Beteiligung der Betroffenen zügig angegangen wird, damit Deutschland einer faktischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter näherkommt.“

 

 

 

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