Sanierung der Abwasserkanäle
05.02.2002
Trägerzuschuss zur Sanierung der Abwasserkanäle auf dem Gelände der Westfälischen Klinik Gütersloh
TOP 12) Beratung der Wirtschaftspläne der Kliniken, Zentren und Institute und TOP 14) Beratung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002
hier: Trägerzuschuss zur Sanierung der Abwasserkanäle auf dem Gelände der Westfälischen Klinik Gütersloh
Der Finanzausschuss möge beschließen:
Für die Sanierung der Abwassersysteme auf dem Gelände der Westfälischen Klinik in Gütersloh wird im UA 5100 des Vermögenshaushaltes unter der Gruppierungs-Nummer 985.00 ein Trägerzuschuss an die Klinik in Höhe von 170.000 € bereitgestellt. Für die Jahre 2003 und 2004 werden jeweils Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe aufgenommen.
Begründung:
Bereits in der Sitzungsvorlage 11/0335 vom Juni 2000 wurde dargestellt, dass als Ergebnis der Kanalinspektion und Schadensklassifizierung auf dem Gelände der Westfälischen Klinik in Gütersloh Sanierungsbedarf in größerem Umfang resultiert. Die zwischenzeitlich gestellten Förderanträge gem. § 21 KHG NRW wurden allerdings bislang nicht positiv entschieden.
Der LWL ist auch als Träger der Kliniken entsprechend den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes zum Schutz des Grundwassers verpflichtet. Die Selbstüberwachungsverordnung sieht vor, dass Betreiber den Zustand von Abwasseranlagen regelmäßig überprüfen und die ggfs. erforderlichen Sanierungsarbeiten vornehmen.
Um dieser gesetzlichen Verpflichtung für die Klinik in Gütersloh nachzukommen, ist es erforderlich, die in der Vorlage 11/0335 dargelegten erforderlichen Sanierungsschritte rasch umzusetzen. Da aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN akuter Handlungsbedarf besteht, kann auf eine mögliche Bewilligung von Krankenhausfördermitteln nicht weitere Jahre gewartet werden. Ziel muss es sein, umgehend dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und damit künftig eine Belastung des Grundwassers zu verhindern.