U-Haft Vermeidung
03.06.2009
Anfrage: U-Haft Vermeidung durch Jugendhilfemaßnahmen
Anfrage Bündnis 90/GRÜNE: Gemeinsame Konzeption des Justizministeriums und des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sachverhalt und Fragen :
Einem Schreiben des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW an die beiden Landesjugendämter ist zu entnehmen, dass Vertreter der beiden Landesjugendämter, Vertreter aus der Praxis mit den Landesministerien für Justiz und für Generationen, Familie, Frauen und Integration eine gemeinsame Konzeption zur U-Haftvermeidung erarbeitet haben. Die Konzeption sowie eine Anlage mit einer Leistungsbeschreibung für Angebote zur Verkürzung von Untersuchungshaft nach den §§ 71 und 72 JGG in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe ist inzwischen veröffentlicht worden.
Hierzu folgende Fragen:
1. Die Leistungsbeschreibung nennt unter Punkt 2 als zusätzlich von den Jugendhilfeeinrichtungen zu erbringenden Leistungen die „Anpassung an das Jugendstrafverfahren“. Was ist darunter zu verstehen?
2. Unter Punkt 5 der „Gemeinsamen Konzeption zur U-Haft-Vermeidung“ wird ausgeführt, dass die Landesjugendämter den beiden beteiligten Ministerien in Frage kommende Einrichtungen der Jugendhilfe nennen und Informationen über deren Leistungsangebot zur Verfügung stellen. Welche Kriterien legt das Landesjugendamt des LWL für die für U-Haft-Vermeidung geeigneten Einrichtungen zugrunde?
gez. Rainer Kronshage
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN