Förderung von Housing First

Housing First ist ein Ansatz, Wohnungslosigkeit unmittelbar zu beenden, indem wohnungslosen Menschen eine eigene Wohnung ohne Vorbedingungen angeboten wird. Die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt erschweren zunehmend den Zugang zu Wohnraum. Deshalb sollen in Zukunft Träger:innen der freien Wohlfahrtspflege und private Investor:innen sich nicht nur für eine Förderung bewerben können, wenn sie Wohnraum erwerben, sondern auch, wenn sie selbst bauen.
Neben dieser Erweiterung der Fördermöglichkeiten bleibt eine Bedingung der Förderung, dass Wohnungslose den in Betracht kommenden Wohnraum selbst mieten. So sieht es das u.a. in Finnland erfolgreich praktizierte Konzept vor, nach dem wohnungslose Menschen ohne Vorbedingungen Wohnraum erhalten sollen.
Der gemeinsame Antrag von CDU und GRÜNEN wurde im Landschaftsausschuss am 21.6.2023 abschließend beraten und einstimmig beschlossen.

Video-Statement Karen Haltaufderheide-Uebelgünn

Vorlage „Anpassung der Förderrichtlinien zur Umsetzung von Housing First-Projekten im Bereich der Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII)“

Link zum Gemeinsamen Änderungsantrag CDU/GRÜNE

Drucken