Etat 2001 Spezialrechnern
12.12.2000
Etat 2001: Ausstattung der Westfälischen Schulen für Blinde und Sehbehinderte mit Spezialrechnern
Der Schulausschuß möge beschließen:
Im Vermögenshaushalt werden für die Westfälischen Schulen für Blinde und Sehbehinderte die erforderlichen Mittel zur Ausstattung mit Spezialrechnern bereitgestellt, um in den Klassen eine angemessene Förderung sowohl der blinden als auch der sehbehinderten SchülerInnen zu gewährleisten.
Begründung:
In der Sitzung des Schulausschusses vom 06.09.2000 wurde über die Ausstattung der Schulen für Blinde und Sehbehinderte beraten. In diesem Zusammenhang wurde der Bedarf artikuliert, gemäß den Richtlinien des Schulministeriums zum Gebrauch von PC’s in der Primarstufe bereits ab der E-Klasse für alle blinden SchülerInnen in Klassen mit Sehbehinderten einen PC-Arbeitsplatz mit entsprechender Ausrüstung (Brailleeingabezeile, Punktdruckmaschine) zur Verfügung zu stellen. Diese Ausstattung sei notwendig, um die Kommunikation zwischen blinden und sehbehinderten Kindern im Unterricht sicherzustellen.
Um bei der Zusammenlegung der Schulen für Blinde und Sehbehinderte Benachteiligungen zu vermeiden, halten wir eine entsprechende Ausstattung für erforderlich und bitten die Verwaltung, das erforderliche Finanzvolumen zu ermitteln.