Jahresrechnung 1999
15. Feb. 2001
Jahresrechnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 1999
Peter Saatkamp
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Rede in der Landschaftsversammlung am 15.02.2001 zur „Jahresrechnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 1999“
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Aisch,
Soeben wurde der vom Rechnungsprüfungsausschuss mit breiter Mehrheit beschlossene Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 1999 vorgetragen, erlauben sie mir, an dieser Stelle die teilweise abweichende Position meiner Fraktion zu ergänzen.
Der Rechnungsprüfungsbericht, gewissermaßen die Basis dieses Abschlussberichtes, umfasst über 200 Seiten – hier vorgelegt werden lediglich 20. Ich will gleich eingestehen, dass dieses nicht geschah, um brisante Erkenntnisse der Öffentlichkeit vorzuenthalten – das hat der Landschaftsverband in keiner Weise nötig. Trotz dieses Umstandes halten wir es dennoch für falsch, die Erkenntnisse unseres Ausschusses nicht vollständig, soweit nicht Geheimhaltungsbedarf besteht, der Öffentlichkeit vorzustellen.
Sicherlich hat der Ausschuss in bester Absicht eine Auswahl der Erkenntnisse vorgetragen die aus seiner Sicht am wichtigsten waren. (Ich teile sogar diese Einschätzung) Dennoch könnten jedoch bestimmte Punkte, für uns von geringerem Interesse, für die Öffentlichkeit von Bedeutung sein.
Ein Beispiel:
Auf Seite 71 des Rechnungsprüfungsberichtes wird eine Fall angesprochen, bei dem die Relevanz für den LWL sicherlich nur von geringer Bedeutung ist. Das Besondere an diesem Fall – da der Rechnungsprüfungsbericht nichtöffentlich ist, kann ich auf Details nicht näher eingehen -, besteht darin, Probleme in einem nicht vom Landschaftsverband zu verantwortenden Bereich deutlich zu machen. Im Ausschuss hat dieser Punkt, zu Recht, möchte ich ergänzen, keine große Rolle gespielt – für die Öffentlichkeit wäre es womöglich anders.
Differenzen bestehen jedoch nicht nur bei der Frage des Umfanges der Berichterstattung.
Ein wesentlicher Teil des Abschlussberichtes ist die Auseinandersetzung um die Nutzung der Arbeitszeit der TherapeutInnen an unseren Sonderschulen. Der Ausschuss hat für seinen Schlussbericht ausdrücklich festgestellt, daß er die vorgesehene, jedoch durch den Personalrat abgelehnte, Arbeitszeitverkürzung begrüße.
Nun muss man jedoch berücksichtigen, daß wir über Vb StelleninhaberInnen sprechen. Bei dieser Bezahlung stellt sich die Frage, ob eine Arbeitszeitkürzung zumutbar ist. Dennoch hat meine Fraktion angesichts der soeben durch Herrn Aisch dargestellten Situation an den Schulen Kürzungen nicht ausgeschlossen; wir haben lediglich, leider ohne Erfolg, gefordert, zunächst zu prüfen, ob nicht durch organisatorische Maßnahmen eine angemessene Arbeitsauslastung erreicht werden könne.
Lassen Sie mich einen weiteren inhaltlichen Punkt ansprechen – die zentrale Restaurierungswerkstatt „Haus Lüttinghoff“ in Gelsenkirchen.
Unzweifelhaft besteht hier ein erheblicher Handlungsbedarf; aber bitte bedenken Sie: Nicht die Aussicht auf Kosteneinsparungen, sondern vorrangig die Frage der Qualität der Restaurierung hat zur Gründung der zentralen Restaurierungswerkstatt geführt. Bei den Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss und davon ausgehend auch im Kultur- und Landschaftsausschuss spielte dieser Umstand allerdings keine Rolle mehr, wohl aber die Frage einer Schließung.
Angesichts einer solchen Diskussion haben wir für den Abschlussbericht eine völlig ergebnisoffene Überprüfung der Werkstatt abgelehnt und, trotz aller sicherlich notwendigen Veränderungen, eine positive Aussage zum Erhalt der Einrichtung gefordert, leider haben wir auch hierfür keine Unterstützung gefunden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren; trotz dieser Kritikpunkte bestand im Ausschuss in den meisten Punkten Übereinstimmung. Dieses gilt insbesondere für den Punkt 2 des Beschlussvorschlags; auch wir unterstützen die Entlastung des Landesdirektors ausdrücklich. Aus diesem Grund bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Wurm, gleich über Punkt 1 und 2 des Beschlussvorschlags getrennt abstimmen zu lassen.
Es verbleibt mir zum Schluss nur noch, auf eine weitere Gemeinsamkeit zu verweisen – dem Dank an Herrn Wagner und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schließen meine Fraktion und ich uns ausdrücklich an.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.