Entgeltvereinbarungen mit Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfe
17.02.2016
Entgeltvereinbarungen mit Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfe
Im Zuge der Ambulantisierung sind viele Menschen mit Behinderung ins Ambulant Betreute Wohnen gewechselt. Infolgedessen nimmt der Anteil der Menschen, die einen hohen Betreuungs- und Pflegebedarf haben und deshalb nicht ohne weiteres in eigenen Wohnungen oder WGs leben können, in den stationären Einrichtungen zu. Dies bedingt in vielen Fällen auch einen höheren Personalbedarf. Es ist die Frage, inwieweit sich dies in den Entgeltvereinbarungen des LWL mit Trägern von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe niederschlägt. Hier die GRÜNE Anfrage dazu im Sozialausschuss: Sachverhalt und Fragen : Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
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