Gemeinsame Stellungnahme GRÜNE Landtag, LWL, LVR, zur Unterstützung der Eingliederungshilfe durch das Land NRW

GRÜNE im Landtag und in den Parlamenten von LVR und LWL freuen sich über finanzielle Entlastungen für kommunale Familie

Zu den Entlastungsmaßnahmen für die Eingliederungshilfe des Landes NRW nehmen die sozialpolitischen Sprecherinnen der GRÜNEN Fraktionen im Landtag und in den Landschaftsversammlungen im LWL und im LVR Stellung.

 

Jule Wenzel, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im NRW-Landtag:

„Teilhabe für Alle durch Inklusion ist eine zentrale Aufgabe, der wir uns auch im Land stellen. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen spielt hier eine zentrale Rolle. Darum unterstützen wir mit Mitteln des Sondervermögens zur Krisenbewältigung die beiden Landschaftsverbände LWL und LVR als überörtliche Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe ebenso wie die Einrichtungen. Die beiden Landschaftsverbände LVR und LWL erhalten als TrägerBilligkeitsleistungen in Höhe von 60 Millionen Euro, mit denen sie Mehrausgaben für 2023 finanzieren bzw. refinanzieren können.“

 

Karen Haltaufderheide, Fraktionssprecherin sowie sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe:

„Personenzentrierte Eingliederungshilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert einen hohen Einsatz von qualifiziertem Personal und Unterstützungsleistungen. Die verstärkte Umsetzung Sozialer Teilhabe ist neben bekannten Preissteigerungen ein Grund, weshalb die finanzielle Belastung der Landschaftsverbände kontinuierlich steigt. Dies hat das LWL-Parlament mit einer Ende Dezember verabschiedeten Resolution zur Sicherstellung der angemessenen Finanzausstattung der Eingliederungshilfe sehr deutlich gemacht. Die Unterstützung hilft auch der kommunalen Familie, für die die dynamisch steigenden Kosten eine immer größere Herausforderung werden.“

 

Martina Zsack-Möllmann, Vorsitzende des Sozialausschusses im LVR:

„Uns freut insbesondere, dass das Land ebenso stark wie die Landschaftsverbände die Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie die Einrichtungen nach §67 SGB XII mit landesweit 60 Millionen Euro unterstützt. So können diese auch unter gestiegenem Kostendruck ihre Aufgaben bei Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen erbringen. Wir sind uns der Lage der Kommunen bewusst, und da eine Unterstützung auf Landesebene nicht ausreicht, setzen wir uns dafür ein, dass auch der Bund stärker in die Verantwortung geht.“

 

Zum Resolutionspapier „Teilhabe für alle durch Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – Sicherstellung der angemessenen Finanzausstattung der kommunalen Familie durch die nachhaltige Entlastung der Träger der Eingliederungshilfe“:

https://allris.lwl.org/public/to020?4–anlagenVoHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment-link&TOLFDNR=1002417

 

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