Rede von Martina Müller zum Klimaschutzantrag am 12.7.2019 im Landschaftsausschuss

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Tagesordnungspunkt: Klimanotstand: Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen gesetzt, weil wir nicht mehr warten können, um eine Grundlage für eine andere Energie- und Klimapolitik in unserem Verband auf den Weg zu bringen.

Umso mehr freut es uns, dass wir in einem gemeinsamen Antrag mit CDU und SPD feststellen, dass die Anstrengungen im Bereich der CO2-Entlstungen verstärkt werden müssen. Alle Entscheidungen werden auf ihre Klimaschädlichkeit überprüft und dadurch werden Entscheidungsalternativen deutlich. Entsprechend liegt es dann an der Politik entsprechende Beschlüsse zu modifizieren, um zukünftig unsere Klimaziele zu erreichen und mehr CO2 einzusparen.

Die Strukturen für die Querschnittsaufgabe Klimaschutz werden entsprechend geschaffen und natürlich muss man dafür die Ressourcen bereitstellen. Wir werden ein integriertes Klimaschutzkonzept entwickeln und die Klimaschutzziele weiterentwickeln.

Ein Satz noch zum Begriff „Klimanotstand“.

Nach Wikipedia ist die Erklärung des Klimanotstands (englisch „Climate Emergency“) ein Beschluss von Parlamenten (also der Legislative) oder Verwaltungen (die Exekutive), mit dem sie feststellen, dass es eine Klimakrise gibt und dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, diese zu begrenzen. Mit dem Beschluss werden Regierung und Verwaltungen beauftragt, Maßnahmen auszuarbeiten, die über den derzeitigen Stand hinausgehen und versprechen, die menschengemachte globale Erwärmung aufzuhalten. Die Erklärung kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen (national, kommunal usw.) und hinsichtlich Tiefe oder Details ihrer Vorgaben verschieden sein.[2] Der Begriff Klimanotstand bezeichnet nicht nur förmliche Beschlüsse, sondern als Sammelbegriff auch weitere Aktionen zur Bekämpfung des Klimawandels. Das soll sie bündeln und rechtfertigen. Durch die Einführung und den Gebrauch des Begriffs „Notstand“ in diesem Zusammenhang wird diesen Maßnahmen höchste, nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben. Der Klimanotstand wurde auch als Ausdruck der Volkssouveränität interpretiert: Er wird zwar von oben ausgerufen, würde aber von unten eingefordert. Der Club of Rome sprach schon 2009, also vor 10 Jahren davon. Im Zuge der anhaltenden Protestaktionen von Fridays for Future oder Extinction Rebellion mit entsprechenden Initiativen wurde das Anliegen von verschiedenen Parlamenten aufgegriffen.

Die weltweite Liste der Länder, Regionen, Städte und Kreis, die den Klimanotstand ausgerufen haben, ist inzwischen lang. In NRW sind dies alleine 147. In der Antwort auf eine kleine Anfrage erklärt die Landesregierung NRW dazu: „Durch die Ausrufung des ‚Klimanotstandes‘ als symbolische Maßnahme im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung erwachsen einer Kommune keine besonderen Rechte. … Die symbolische Ausrufung des ‚Klimanotstandes‘ durch eine Kommune ist nicht rechtsmissbräuchlich.“

Für uns ist der Begriff Klimanotstand daher ein inzwischen feststehender symbolischer Begriff und kein rechtlicher.

Gleichwohl war uns wichtiger, ein breites Bündnis für unser Anliegen hinzubekommen, Maßnahmen gegen den Klimawandel einzuleiten, als auf dem Begriff zu beharren. Allerdings bleibt nach der RWE-Abstimmung die Frage unbeantwortet, wie CDU/SPD inhaltlich dem Worten im Antrag auch Taten folgen lassen werden.

 

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