GRÜNE im LWL : Teilhabegesetz – So nicht!

Es ist absolut nicht akzeptabel, dass der Kreis der Leistungsberechtigten faktisch eingeschränkt wird, denn nur wer in wenigstens fünf von neun Lebensbereichen Unterstützung braucht, soll zukünftig leistungsberechtigt sein. Das ist Willkür“, so Fraktionssprecherin Martina Müller. „Weiterhin wollen wir“, erklärt Müller, „für die Menschen ein Wunsch- und Wahlrecht. Wenn sie sich entscheiden, dass sie in einer eigenen Wohnung statt im Heim leben wollen, darf das nicht aus Kostengründen abgelehnt werden. Auch das im Gesetzentwurf vorgesehene Zwangspoolen lehnen wir ab. Nur wenn die Betroffenen zustimmen, sollen sich zwei oder mehrere Personen eine persönliche Assistenz teilen. Alles andere ist menschenunwürdig.

Die Arbeit in einer Werkstatt darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbracht wird. Dies ist zynisch. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit“, so Müller weiter.

Nach wie vor sind Menschen in Heimen, die Eingliederungshilfe beziehen, faktisch von der Pflegeversicherung ausgeschlossen. Diese Benachteiligung soll sogar auf alle ausgeweitet werden, also auch auf die Menschen, die zu Hause wohnen. Das ist diskriminierend und muss abgeschafft werden.

Das Gesetz, das nach der Verabschiedung der UN-Behindertenrechts-konvention im Jahre 2009 endlich gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bringen sollte, ist zu einem reinen Spargesetz verkommen.

Eingliederungshilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. DIE GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe fordern weiterhin eine Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe.
Müller: „Die kommunale Familie kann Fallzahlen- und Fallkostensteigerungen alleine nicht mehr tragen. Die Jahr für Jahr stattfindende Diskussion um die notwendige Umlageerhöhung des Landschaftsverbandes beweist das.“

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