Persönlichen Budgets
07.05.2009
Anfrage zur Entwicklung des Persönlichen Budgets beim LWL
Sachverhalt und Fragen :
Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf das „Persönliche Budget“ (PB). Auch Leistungen des LWL fallen darunter.
Wir bitten die Verwaltung, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Personen sind beim LWL im PB?
2. Wie verteilen sich die Personen auf die Gebietskörperschaften?
3. Welche Hilfen bekommen sie?
4. Hat es trägerübergreifende Budgets gegeben? Wenn ja, welche anderen Leistungsträger waren daran beteiligt und mit welchen Leistungen?
5. Um welche Behinderungsarten handelt es sich?
6. Gibt es im Bereich LWL Personen, die – der Qualitätssicherung dienenden – Fachleistungsstunden, die monatlich durch einen professionellen Dienst erbracht werden müssen, nicht benötigen?
7. Haben HilfeempfängerInnen diese vom LWL eingeführte Form der Qualitätssicherung abgelehnt? Wie geht der LWL mit solchen Ablehnungen um?
8. Gibt es ggf. dazu Alternativen?
9. Wie schätzt die Verwaltung insgesamt ihre Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget ein? (z. B. Entwicklung der Personenzahl, Behinderungsarten, Bedarf an Beratung, Öffentlichkeitsarbeit etc.)
Weiterhin bitten wir die Verwaltung zu den in der Psychosozialen Umschau 2/09 gegen sie erhobenen Vorwürfe Stellung zu nehmen durch Beantwortung folgender Fragen:
10. Welche beantragten Leistungen zur Teilhabe wurden vom LWL abgelehnt?
11. Haben AntragstellerInnen anwaltliche Unterstützung im PB-Verfahren in Anspruch genommen? Wenn ja, was waren die Gründe dafür?
12. Gibt es Anträge, die von den AntragstellerInnen zwar gestellt, aber nicht weiter verfolgt wurden (sodass kein Clearing und keine Bescheidung der Anträge erfolgen konnte)? Wenn ja, wie viele? An welchem Punkt ist die Kommunikation mit dem LWL nicht mehr fortgesetzt worden?