Einführung GSiG
22. Nov. 2002
2002-11-22 Protokoll des Treffens grüner Sozialausschußmitglieder
Ausführliche Informationen zum GSiG findet ihr auf unser homepage unter: Materialien zum GSIG
Stellungnahme / Fragenkatalog zum GSiG von Heinz-Dieter Simon, grünes Mitglied im Sozialausschuss Menden (zu Protokoll):
Am 1.1.2003 tritt das GSiG in Kraft. Das Thema Grundsicherung begleitet die GRÜNEN seit ihren Anfängen: z.B. im Umbauprogramm der Industriegesellschaft (1986) und einen Gesetzesentwurf der damaligen Bundestagsfraktion gab es auch. Ziel war: den sozio-kulturellen Bedarf für alle zu decken, die über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen (vgl. Programm zur Bundestagswahl 1998, S.72ff). heraus gekommen ist nun das GSiG, sozusagen eine Grundsicherung light. Nun mag man sagen, der Spatz in der Hand ist immer noch besser als die Taube auf dem Dach. Ich befürchte aber, wir haben gar keinen Spatz in der Hand, sondern ein Spätzlein. Wenn wir das nicht hegen, pflegen und füttern (ausweiten im o.g. Sinne), wird es bald wieder tot sein, d.h. keinen wirksamen Schutz vor Armut bieten.
Aber sind wir mal optimistisch und hoffen, ein Einstieg in die Armutsbekämpfung ist mit dem GSiG geschafft und ein Schrittchen in die richtige Richtung ist erfolgt. Das kann aber nicht bedeuten, dass wir GRÜNEN uns nun beruhigt zurücklehnen und abwarten können, wie sich die Sache entwickelt. Vielmehr gilt es nun wachsam die Umsetzung des GSiG zu begleiten. Da sind nämlich noch jede Menge Stolpersteine und Hürden zu erwarten. Dazu nur zwei Beispiele: die Pflegeversicherung – auch einmal eine GRÜNE Idee zur qualitativen Verbesserung zugunsten der Pflegebedürftigen – ist beinahe zu einem Pflegeverhinderungsgesetz geworden, wo es überwiegend um Kostenabwälzung und –verschiebereien geht; die Reform des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ): auch hier anfangs gute Ideen, aber schwerfällige Umsetzung!
Nun aber einige Fragen zum aktuellen GSiG:
- Die aktuelle Haushaltslage ist bekannt (Stichwort: globale Minderausgaben bis zu 2 Mrd. € = Deckungslücke im Bundeshaushalt 2003, geplante Kürzungen im Sozialbereich von 7,7 Mrd. €). Hat das Auswirkungen auf das GSiG? Gibt es Erkenntnisse oder Schätzungen über die Zahl der anspruchsberechtigten Personen sowie den benötigten Finanzbedarf bundesweit? Reichen die vom Bund vorgesehenen Mittel von 409 Mio €? Wo kommt der Rest her, wenn nicht?
- Zu §2: Das Antragsverfahren lehntsich stark an das BSHG an. Das GSiG wir sozusagen zu einem Netz oberhalb der Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL), dass ein paar Erleichterungen gegenüber der Bedarfsprüfung nach BSHG vorsieht (Unterhaltspflicht erst ab 100.000 €). Die Widerlegung des Anspruchs auf Grundsicherung obliegt dem Träger der Grundsicherung. Zwar ist es laut GSiG nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen, generell die Anspruchsberechtigung zu überprüfen. Ist damit nicht doch auch ein Türspalt geöffnet für die Überprüfungen – wie man das auch bei der Sozialhilfe kennt (zwecks Einsparungen)?
- Zu § 3: Das GSiG sieht eine Dynamisierung der Grundsicherung analog des BSHG vor. Die Berechnung des Bedarfs nach BSHG kann m.W. aufgrund der gültigen Berechnungssysteme nach oben oder nach unten schwanken. Gilt das auch für die Grundsicherung? Gibt es so etwas wie Bestandsschutz?
- Zu §5: Die Grundsicherung gilt gegenüber dem BSHG als vorrangige Sozialleistung. Kann das nicht ggfs. zu Doppelprüfungen von Ansprüchen führen (mehr Verwaltungsaufwand?) Wie wirkt sich das GSIG in Bezug auf einmalige Beihilfen nach BSHG aus (sowohl für Hilfeempfänger als auch für Personen, die keine HzL erhalten aber u.U. Anspruch auf einmalige Beihilfen haben)?