Heimaufsicht
08. Jun. 2001
2001-06-08 Heimaufsicht Protokoll des Treffens grüner Sozialausschussmitglieder
Protokoll des Treffens grüner Sozialausschussmitglieder vom 8.6.2001
Top 1: Begrüßung
Top 2: Komplementäre Dienste
Zur künftigen Finanzierung komplementärer Dienste wird Barbara Steffens demnächst eine Rundmail an die Kommunen schicken. Da das Land sich ganz aus der Finanzierung herausziehen wird, müssen die Kommunen diese Finanzlücke kompensieren. Bereits im letzten Jahr ist eine Übergangsfinanzierung für zwei Jahre festgelegt worden – was angesichts der desolaten HH-Lage im Land NRW nur gut ist, sonst gäbe es schon in 2002 keine Übergangsgelder mehr.
Top 3: Heimaufsicht
Referat Herr Profazi aus der Sozialabteilung des LWL:
Die Novelle des Heimgesetzes ist ein klarer Fortschritt; das neue Heimgesetz soll zum 1.9. in Kraft treten.
Es muß jedem klar sein, dass eher die Pflegeeinrichtungen als die Behindertenhilfe im Vordergrund der Überlegungen gestanden haben, als über das neue Heimgesetz nachgedacht wurde.
Der Ursprung des Gesetzes ist der Verbraucherschutz = d.h. der Schutz des einzelnen behinderten Menschen, der in einer Einrichtung lebt. Es ist gleichzeitig gedacht und eingerichtet worden mit dem Qualitätssicherungsgesetz.
Der LWL war bis vor kurzem direkt zuständig für die Heimaufsicht – diese Aufgabe wurde nun aufgegeben.
In Zukunft hat die kommunale Ebene die Heimaufsicht durchzuführen. Es muß kontrolliert werden, ob die Einrichtungen die gewährten Mittel so verwenden und die Konzeptionen so durchführen, wie es in den Vereinbarungen mit dem überörtlichen Träger, dem Kostenträger Landschaftsverband, festgelegt ist. Um dies optimal kontrollieren zu können, müssen sich örtlicher und überörtlicher Träger an einen Tisch setzen und sich zusammen um die Einrichtungen kümmern, jeder im Bereich seiner Zuständigkeit.
Dabei hat der LWL die Sorge, daß die kommunale Heimaufsicht so die Möglichkeiten an der Hand bekommen hat, sich in Dinge einzumischen, die reine Belange des LWL sind (Qualitätskontrolle der Vereinbarungen, Kosten) – Kommunen und LWL müssen sich also aktiv ins Benehmen setzen, um Konflikte zu vermeiden und sich zusammen für das Wohl der behinderten Menschen in der Einrichtung einzusetzen.
Nachteilig ist, dass die kommunalen Heimaufsichten, die „Überfallkontrollen“ machen dürfen im Gegensatz zum LWL, oft nur mit ein oder zwei Leuten besetzt sind, was nicht ausreicht, um angemessene Aufsicht durchzuführen.
Diskussion:
Es ist ein Manko, dass es keine gesetzliche Festlegung gibt über die Besetzung der Heimaufsichts-Stelle – wieviele Behinderte sollten durch wieviele Aufsichtsspersonen kontrolliert werden?
Die Trennung von Kostenträgerschaft und Aufsicht bringt die Chance, Fehler auf beiden Seiten aufzudecken: Zwar wird es tatsächlich viele Fälle geben, wo sich Einrichtungen nicht an die ausgehandelten Vereinbarungen mit dem Kostenträger halten (weniger Personal als vereinbart und für die der Kostenträger zahlt o.ä.), aber umgekehrt muß auch eine Aufsicht / Kontrolle der Kostenträger erfolgen, ob etwa die Vereinbarungen und ihre Rahmenbedingungen ausreichend sind und dem Wohle der Betroffenen dienen (aktivierende statt „satt und sauber“- Pflege u.a.)
Das Gesetz hat auch einen Beratungsaspekt: Die kommunale Heimaufsicht soll auch eine Beratung der Einrichtungen leisten – dies ist jedenfalls der Standpunkt modern handelnder Kommunen.
Die Öffentlichkeit wird jetzt durch die zweijährige Berichtspflicht der Kommunen beteiligt; solche Transparenz kann qualitätsfördernd wirken.
Der LWL baut für die Behindertenhilfe eine Qualitätssicherheitsgruppe auf, die analog dem MDK bei den Altenpflegeeinrichtungen die Qualitätsprüfungen durchführt. Dort wird auch abgeprüft, ob die vereinbarten Leistungen und die dafür zugestandenen Mittel sich decken.
Top 3: Anhörung zum LPfG
Barbara Steffens berichtet, dass die Stellungnahme der Landschaftsverbände erst am Tag der Anhörung selbst vorlag,; angeblich sei sie aber bereits vor längerer Zeit abgeschickt worden. Es ist die Frage, ob der Brief aber tatsächlich doch nicht abgeschickt worden war und die Landschaftsverbände jetzt nur vorgeben, rechtzeitig Stellung genommen zu haben.
Fachlich ist diese Stellungnahme zur Anhörung zum Teil recht merkwürdig:
Z.B. sollen bei der Tagespflege nur noch die real belegten Plätze finanziert werden; d.h. es soll nur dann refinanziert werden, wenn die Auslastung der Tagespflegeeinrichtung nachgewiesen wird.
Die Lverb sollten besser fachlich Position beziehen, nicht nur fiskalisch.
Interessant wäre festzustellen, welche zusätzlichen Kosten die Landschaftsverbände aufgrund der demographischen Entwicklung haben; d.h. auch, wieviel von den Einsparungen durch die Einführung der Pflegeversicherung durch die demographische Entwicklung gleich wieder verfrühstückt worden sind.
Barbara regt ein Schreiben der grünen Landschaftsverbands-Fraktionen an den Landtag an, um unsere abweichende grüne Position zu verdeutlichen.
Top 4: Bericht von der Fachveranstaltung im Landtag zur Reform der Sozialverwaltung
Barbara Steffens berichtet, dass alle anwesenden GRÜNEN stark skeptisch waren. Im Grundsatz wird eine Sozialämtern und Arbeitsämtern für unproblematisch gehalten, jedoch wird bei allen Vorhaben ein Zusammenhang von „Fördern und Fordern“ gesehen: Es geht vorrangig ums Sparen. Modelle mit einer Sozialagentur außerhalb des Sozialamtes sind nicht beantragt worden.
* Anneliese Pieper berichtet aus Coesfeld von einer stark inhaltlich geprägten Diskussion, bei dem es nicht primär um Sparen ging. Barbara Steffens hingegen berichtet vom „Kölner Modell“ mit sehr starkem Zwangscharakter.
* Heinz Entfellner berichtet von der Beschäftigungsgesellschaft in Lippe als positives Beispiel. Hier gibt es zwar einen Informationsaustausch, der dort jedoch nicht als Druckinstrument gemeint ist.
Am 11.09.2001 um 17.00 Uhr wird im Landtag ein Folgetermin stattfinden.
Top 6: NRW Arbeitsprogramm „Mit gleichen Chancen leben“
Barbara Steffens berichtet, dass die SPD zur Zeit einen Antragsentwurf erstellen will.
Strittig war in der Anhörung die Frage des Bedarfs nach kommunalen Integrationsbeauftragten sowie die konkrete Umsetzung des Arbeitsprogramms. Ansonsten bestand im Grundsatz Konsens. Harald Wölter regt an, im Herbst eine Arbeitshilfe zur Umsetzung der nicht gesetzlichen Notwendigkeiten zu erstellen.
Top 7: Verschiedenes
Termine:
* Die LAG Altenpolitik wird am 25.08.01 in Gütersloh zusammen mit dem Verein „Alt und Jung“ zum Thema „neue Wohnmodelle“ tagen.
* Am 30.8.01 wird die Landtagsfraktion eine Fachveranstaltung zum Thema „Menschen mit Behinderungen“ durchführen.
20.6.2001 Brigitte von Schoenebeck