Resolution „Betreuten Wohnen“
10. Jan. 2001
2001-01-10 Resolution "Betreuten Wohnen"
GRÜNE Fraktionen in den Landschaftsverbänden – LVR und LWL
Positionspapier: Betreutes Wohnen
Aktueller Anlass dieser Diskussion ist ein Entschließungsantrag, den rot-grün in den Landtag eingebracht hat.
Wohnen stellt für alle Menschen ein elementares Grundbedürfnis und den Ausdruck persönlicher Lebensqualität dar. In diesem Zusammenhang hat das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 39ff. BSHG eine sehr wichtige Bedeutung, denn durch dieses ambulante Hilfsangebot kann vielen behinderten Menschen eine selbstbestimmte und weitgehend an der Lebenswelt von Menschen ohne Behinderung orientierten Wohnform ermöglicht werden.
Die beiden Landschaftsverbands-Fraktionen stimmen darin überein, dass die Landschaftsverbände zukünftig die Zuständigkeit für das „Betreute Wohnen“ übernehmen sollten. Prinzipiell sei ein dezentraler Ansatz zu unterstützen. Da die Ausstattung der Kreise und Städte an Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen extrem unterschiedlich ist, ist es sinnvoll, dass die Landschaftsverbände für diese Aufgabe verantwortlich sind. Die Argumente dafür sind:
Die landesweite Angleichung der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderungen.
Die Vergrößerung der Angebotspalette von Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.
Die fachliche Kompetenz der Landschaftsverbände.
Die Entwicklung der Infrastruktur für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich vereinfacht den Zugang für die betroffenen Menschen und ermöglicht eine umfassende Hilfeplanung.
Vielseitige Wohnangebote dienen nicht nur den Menschen mit Behinderungen, sondern sind auch eine adäquate Antwort auf den wachsenden Bedarf. Die notwendigen Ausgaben sind nur durch differenzierte Angebote an den Notwendigkeiten orientiert finanzierbar. Das „Betreute Wohnen“ muss zukünftig vorrangig gefördert werden, um die Aufwendungen für den stationären Bereich zumindest zu stabilisieren.
Die kommunale Beteiligung muss gesichert werden.
Regelungen müssen bedarfsgerecht sein.
Das Betreute Wohnen ist Pflichtaufgabe der Landschaftsverbände.