komplementären Dienste
11. Nov. 2000
2000-11-11 Förderung der komplementären Dienste durch den Kreis / die Stadt (Musterantrag)
Musterantrag Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag / im Rat …..
An den
Datum
Antrag zur Sitzung des Sozialausschusses am …
Betreff: Förderung der komplementären Dienste durch den Kreis / die Stadt
1. Beschlußfassung
Eine Umstrukturierung und Finanzierung der Komplementären Dienste, sofern die Landesförderung endgültig ausläuft, ist notwendig. Ziel ist es, ein Leistungs- und Finanzierungsprofil zu entwickeln, das auf die Bedarfe der Betroffenen im Kreise / Stadt… ausgerichtet ist.
Um ein vielfältiges und breites Spektrum der Angebote zu garantieren, können ambulante Pflege-, Hilfe- und Sozialdienste, die das diesbezügliche qualifizierte Personal bereitstellen, die Tätigkeiten in der psychosozialen Begleitung , der Sterbebegleitung, der ambulanten psychiatrischen/gerontopsychiatrischen Versorgung, des Mobilen Sozialen Dienstes, der Familienpflege, der Kinderkrankenpflege und der Intensivpflege durchführen.
Ein auf die Nutzung ausgerichteter Zuschuss fördert gezielt da, wo die komplementären Dienste abgerufen werden. Die Förderung sichert die diesbezügliche Infrastruktur da, wo sie gebraucht wird. Das Ziel, dass die Dienste vorgehalten werden, wird erreicht.
Zum weiteren ist jährlich meßbar, wo Bedarfe bestehen und welche Förderungen und Steuerungsmöglichkeiten zukünftig in der Altenhilfe und -pflege, sowie Krankenhilfe notwendig werden.
Die Qualitätsvoraussetzungen werden durch eine Durchführungsrichtlinie des Kreises / der Stadt gesichert.
II. Begründung
Ziel der Förderung ambulanter komplementärer Dienste, die bereits über 10 Jahre durch das Land bezuschusst werden, war das Vorhalten von breit gestreuten Angeboten, die über die häusliche Kranken- und Körperpflege hinausgehen. Es sollte also mit den Fördergeldern eine Infrastruktur für hilfebedürftige Personen gefördert und gesichert werden.
Die Aufgabenbeschreibung der einzelnen komplementären Angebote sind als Anlage beigelegt und somit ausreichend beschrieben.
Die Richtlinien des Landes für die komplementären Dienste waren auf ein Auslaufen der Fördermittel ausgerichtet. Seit 1996 wurden keine neuen Dienste zugelassen. Die Mittel wurden kontinuierlich gekürzt. Von Jahr zu Jahr war die Weiterfinanzierung bis ins neue Haushaltsjahr ungesichert.
Die Richtlinien sind im Rahmen der Umsetzung des SGB XI 1996 neu gestaltet worden. Zu diesem Zeitpunkt war nicht ersichtlich, wie sich die Struktur der ambulanten Pflegedienste entwickeln, wie die Öffnung für private Anbieter sich gestalten und wie sich die Auswahl für pflegebedürftige Menschen erweitern würde.
Da nur die vorhandenen komplementären Dienste gefördert wurden, waren nur Einrichtungen unter Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden berücksichtigt worden. Es sollten für alle Bereiche der komplementären Dienste eigenständige Einrichtungen geschaffen werden. Dies ist, gerade für diesen Dienstleistungszweig, zukünftig nicht bezahlbar und trägt nicht zum Anspruch der Ganzheitlichkeit in der Betreuung bei.
Jetzt, fast fünf Jahre später, sind die Konsequenzen der Umsetzung der Pflegeversicherung deutlicher sichtbar. Die gute Infrastruktur für die Pflege nach dem SGB XI müßte durch eine Hilfestruktur analog den Inhalten der komplementären Hilfen ergänzt werden.
Wenn Kreise und kreisfreie Städte die Vorhaltung dieser Dienste zukünftig finanzieren sollen, ist es nicht einsichtig, dass die alten Richtlinien, die in keiner Weise zeitgemäß sind, beibehalten werden.
Logisch wäre es, den Einrichtungen, die diese Dienste anbieten, einen Zuschlag pro Leistungsstunde anzubieten.
gez. etc.pp.