Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage „Finanz- und Fachcontrolling der LWL-Inklusionsämter Soziale Teilhabe und Arbeit im Bereich der Eingliederungshilfe“, 14/2101

Sachverhalt und Fragen :
Uns haben zur aktuellen Umsetzungspraxis des LWL Stellungnahmen und Fragen von Leistungsanbietern
erreicht (siehe Anlage).
Die Verwaltung wird um die Beantwortung der in diesen Stellungnahmen aufgeworfenen Fragen
gebeten:
Zum Ambulant Betreuten Wohnen:
1. Unter welchen Bedingungen wäre die vom AWO-Unterbezirk Dortmund im Schreiben vom
26.2.2019 vorgeschlagene Lösung einer zweigeteilten Bewilligung von Erhöhungsanträgen nach
einer bestimmten Frist möglich?
2. Wie ist die genaue rechtliche Einschätzung der Verwaltung zur Bewilligungspraxis?
Zu den Eingliederungshilfen:
1. Wie positioniert sich die Verwaltung bezüglich des Beginns der Eingliederungshilfen zu seiner
von der aktuellen Rechtsgrundlage abweichenden Verwaltungspraxis?
2. Wann ist mit der Einhaltung der Fristen des SGB IX zu rechnen?
3. Welche fachlichen Kriterien gelten für die Ermessensspielräume der Entscheidungen der Hilfeplaner*
innen?
4. Kann die persönliche Stellungnahme im Rahmen der Bedarfsermittlung zielgruppenkonform angepasst
werden?

Begründung:
Die langen Antragsbearbeitungszeiten im Ambulant Betreuten Wohnen, die nicht erst seit
der Umstellung auf das BTHG auftreten, bringen Träger immer wieder in wirtschaftliche
Schwierigkeiten. Der AWO-Unterbezirk Dortmund hat in einem Schreiben vom 26.2.2019 an
Landesdirektor Matthias Löb u. a. darauf hingewiesen.
So wurde von Fällen berichtet, in denen Erhöhungsanträge oder Weiterbewilligungen bis zu
12 Monate nicht bearbeitet werden. In dieser Zeit übernehmen Träger das volle Risiko zum
Wohle von Hilfesuchenden und bleiben auf ihren Kosten sitzen, wenn Anträge abgelehnt
werden.
In seiner Antwort vom 14.3.2019 lehnt Landesdirektor Löb den Vorschlag einer Zweiteilung in
eine vorläufige und eine endgültige Bewilligung aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes
ab, ohne auf die Auswirkungen näher einzugehen.
Das berechtigte Interesse der Anbieter, eine angemessene Betreuung zu gewährleisten, ist
unter diesen Umständen nicht gesichert.
Bei den Eingliederungshilfen sind u. a. die Bearbeitungszeiten problematisch. So liegt das
Datum der Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe nach einer Überprüfung der Unterarbeitsgruppe
Eingliederungshilfe der Wohlfahrtsverbände der Stadt Hagen, wie diese in einer
Stellungnahme für den LWL-Sozialausschuss am 27.9.2019 formuliert haben, zu über 50 %
außerhalb der seit dem 1.1.2018 geltenden Fristen des SGB IX. Dies ist vor allem dann problematisch,
wenn, wie derzeit Praxis, Hilfen nicht ab Bekanntwerden des Bedarfs sondern erst ab
dem Zeitpunkt der Bedarfsfeststellung gezahlt werden.
Auch Folge- und Erhöhungsanträge werden laut der Unterarbeitsgruppe Hagen in mehr als
der Hälfte der Fälle nicht fristgerecht entschieden.
Es ist laut Stellungnahme zudem keine Systematik bei der Bearbeitung von Eilanträgen erkennbar.
Auch für das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW offenbart sich Optimierungsbedarf. So
konstatiert die Unterarbeitsgruppe Hagen im Rahmen des Pilotprojektes für den Großteil der
betroffenen Menschen mit Eingliederungsbedarf, dass die zu bearbeitende persönliche Stellungnahme
auf diese überfordernd wirkt.
gez.
Karen Haltaufderheide, Britta Anger, Martina Müller, Gabriele Wentzek
F.d.R.
Dr. Didem Ozan

 

Anlagen:
– Schreiben des AWO Unterbezirks Dortmund vom 26.2.2019 und
– Antwort des LWL-Direktors Löb vom 14.3.2019
– Stellungnahme Träger der Unterarbeitsgruppe Eingliederungshilfe Hagen zur AG der
Wohlfahrtsverbände der Stadt Hagen für den Sozialausschuss am 27.9.2019

Anfrage 14_2110_mit Anlagen_Grüne

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