Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Mitarbeiter*innenwohnen

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sieht die Verwaltung anlässlich der steuerlichen Änderungen ab dem Januar 2020 die
    Möglichkeit, Arbeitnehmer*innenwohnungen einzurichten?
  2. Ist es möglich, zeitnah eine systematische Abfrage zum Bedarf unter Beschäftigten
    und Auszubildenden durchzuführen?

 

Begründung:

Das Konzept des „Mitarbeiter*innen-Wohnens“ findet aufgrund des Fachkräftemangel und des gleichzeitigen Mangels an bezahlbarem Wohnraum vor allem in teuren Großstadtlagen Zuspruch bei Mitarbeiter*innen und Arbeitgeber*innen.
Dieses neue Konzept kann aufgrund der Änderungen steuerlicher Regeln nun auch für einen Arbeitgeber wie dem LWL attraktiv sein.
Mussten Arbeitnehmer*innen bisher die Differenz der günstigen Miete des Arbeitgebers zur ortsüblichen Vergleichsmiete als geldwerten Vorteil versteuern, gilt dies nun nicht mehr. Stellt der/die Arbeitgeber*in eine Wohnung verbilligt zur Verfügung, dann bleibt der geldwerte Vorteil steuerfrei, wenn der/die Arbeitnehmer*in mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete und nicht mehr als 25 Euro pro Quadratmeter bezahlt. So haben Arbeitnehmer*innen keinen steuerlichen Nachteil mehr und das Konzept kann sich auch für den LWL lohnen.

Gezeichnet:
Elke Olbrich-Tripp, Gertrud Welper, Dr. Herbert Vollmer, Martina Müller, Karen Haltaufderheide

Für die Richtigkeit:
Dr. Didem Ozan

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