Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage 14/1851 „Stellungnahme des LWL zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung des LWL“

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt, die Vorlage (14/1851) „Stellungnahme des LWL zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung des LWL“, deren Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss am 26.2.2019 sowie im Landschaftsausschuss am 29.3.2019 vorgesehen ist, erst nach Beratung der Teilberichte in den jeweiligen Fachausschüssen zu beschließen.

Begründung:

Im Begleitschreiben zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) vom 7.12.2018 wurde vom Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe dargestellt, dass zunächst die Behandlung des gpaNRW-Berichtes und der Stellungnahme der Verwaltung im Rechnungsprüfungsausschuss und Landschaftsausschuss vorgesehen ist; anschließend soll die Beratung der Teilberichte in den dafür zuständigen Fachausschüssen erfolgen.

Das Vorgehen zur überörtlichen Prüfung durch die gpaNRW ist in § 105 Gemeindeordnung NRW festgelegt. Absatz 6 und 7 der GO NRW folgend sind der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt und die Stellungnahme der Verwaltung innerhalb einer dafür bestimmten Frist im Rechnungsprüfungsausschuss und im Landschaftsausschuss zu beschließen. Die Gemeindeordnung schließt nicht aus, dass Bericht und Stellungnahme vor einem abschließenden Beschluss in den jeweils zuständigen Fachausschüssen beraten werden.

Der vorliegende Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung des LWL trifft weitreichende Feststellungen in den Bereichen Personal, Bauen, Soziales, Finanzen und Beteiligungen sowie IT. Dabei sind in der Stellungnahme des LWL mögliche Auswirkungen für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe bei Akzeptanz der Feststellungen bzw. Umsetzung der Empfehlungen der GPA durch die Verwaltung nicht hinreichend dargestellt.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe ergeben sich aus dem Bericht zahlreiche Nachfragen zu den Grundlagen, Ergebnissen und Auswirkungen der Prüfung.

Diese Fragen sollten zuerst in den dafür zuständigen Fachausschüssen behandelt werden, bevor der Bericht der gpaNRW und die Stellungnahme des LWL abschließend im Rechnungsprüfungsausschuss und im Landschaftsausschuss beraten und beschlossen werden.

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