CDU/Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Antrag nachhaltige Finanzanlagen

 

Beschlussvorschlag
Bei Geld-, Finanz- und Kapitalanlagen des LWL, seiner Tochterunternehmen und Stiftungen, an denen der LWL beteiligt ist, ist auch das Kriterium der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Alle bestehenden Geld-, Finanz- und Kapitalanlagen sollen vor diesem Hintergrund entsprechend überprüft werden und ggfls. – sofern die Anlagebedingungen nicht erfüllt sind – bis spätestens zum 31.12.2022 umgeschichtet werden. Als Nachhaltigkeitsmaßstab sind international anerkannte auf den ESG-Kriterien basierende Bewertungskriterien und die Anlagestrategie „Best-in-Class“ anzuwenden. Ergänzend wird eine grundsätzliche Negativliste mit ethischen und ökologischen Wertmaßstäben erarbeitet. Des Weiteren soll auch der Einsatz von Spezialfonds geprüft werden.
Die bestehenden Anlagerichtlinien sind entsprechend zu prüfen und ggfls. zu überarbeiten bzw. anzupassen.

 

Begründung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat zur Erfüllung seiner Aufgaben eigenes Vermögen und Vermögen in Tochterunternehmen und Stiftungen gebildet, das nach allgemeinen Grundsätzen und verabschiedeten Anlagerichtlinien verwaltet wird. Zwischen den Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe besteht Einigkeit darüber, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit in der Anlagestrategie des LWL und seiner Tochterunternehmen sowie seiner Stiftungen berücksichtigt werden sollen.
Zu den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit gehören insbesondere die sogenannten „ESG-Kriterien“, d.h. Umwelt, Soziales und Unternehmensführung als zu bewertende Faktoren eines Finanzinvests, die bei der Entscheidung über Geld- und Finanzanlagen mit einzubeziehen sind.
Die Fraktionen sind sich jedoch bewusst, dass neben den ESG-Kriterien auch das mit einer Vermögensanlage verbundene Risiko sowie die Rendite, ohne die die Aufgabenerfüllung nicht gesichert ist, berücksichtigt werden müssen. Diese Punkte können darüber hinaus in einem Konkurrenzverhältnis stehen.
Die bestehenden Anlagerichtlinien sollen daher unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen geprüft und ggfls. überarbeitet bzw. angepasst werden.
Alle neuen Anlageentscheidungen des LWL, seiner Tochterunternehmungen und Stiftungen, an denen der LWL beteiligt ist, sollen künftig auch die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Negativliste zu erarbeiten, die sich an ethischen und ökologischen Wertmaßstäben orientiert.
Alle bestehenden Geld-, Finanz- und Kapitalanlagen sollen vor diesem Hintergrund entsprechend überprüft werden und ggfls. – sofern die Anlagebedingungen nicht erfüllt sind – bis spätestens zum 31.12.2022 umgeschichtet werden. Als Nachhaltigkeitsmaßstab soll eine international anerkannte Bewertung dienen.

 

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